Welches Einhandmessee?
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem hochwertigen Einhandmesser zum Einklappen für den Alltag. Das Messer sollte im hinteren Bereich einen Wellenschliff und im vorderen Bereich einen normalen Schliff haben. Ich wäre bereit bis 200€ auszugeben. Es soll auch kein 0815-Messer sein. Kann hier jemand ein Messer oder einen Hersteller empfehlen?
gruß
anger
5 Antworten
Benchmade Griptilian mit Schafsfußklinge und Teilwellenschliff:
https://www.amazon.de/Benchmade-550-S30V-Griptilian-Sheepsfoot-Satin/dp/B07NVPS6ZK
ich bin auf der Suche nach einem hochwertigen Einhandmesser zum Einklappen für den Alltag.
"Alltag" wird schwierig, da Du ein Einhandmesser (=Messer das einhändig zu öffnen ist und in geöffnetem Zustand arretiert) nicht ohne allgemein anerkannten Grund (den Du im Zweifel nicht hast) in der Öffentlichkeit führen darfst.
Siehe hier: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-erlaubt-in-der-oeffentlichkeit-ein-messer-zu-haben#answer-327484797
huhu,
Einhandmesser (also Messer die du mit einer Hand öffnen kannst) sind zumindest in DE für den Alltag total ungeeignet (sofern du nicht nur daheim damit hantieren willst) da verboten. Was ich dir empfehlen kann ist zum Beispiel das Forrester Wood von Victorinox, ist Praktisch und durch das Holz immer individuell, hat auch eine angenehme Größe.
Grüße Anna
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Und was bringt das jetzt ihm einen gesetzt text zu kopieren,auf den ER sich bezieht?
Er mag ein Einhandmesser, dieses ist per Definition verboten da ein Einhandmesser ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge ist. Der FA kann zwar das Messer bei sich haben muss es aber verschlossen Transportieren, was für den Alltag mehr als ungeeignet ist. Sprich ein Einhandmesser ist für den FA generell für das was er machen will nicht geeignet und er sollte sich dessen im klaren sein.
dieses ist per Definition verboten da ein Einhandmesser
Immer noch falsch. Hast du im Waffensachkundelehrgang geschlafen oder warum kennst du den Unterschied zwischen einem verbotenen Messer und einem Führverbot nicht?
Er mag ein Einhandmesser, dieses ist per Definition verboten
Du verwechselst "Führungsverbot" und "Verbotener Gegenstand". Letzteres wäre z.b. ein Butterlymesser und darf man gar nicht besitzen, auch daheim nicht.
in dem Zusammenhang ist es eben verboten, klar kann er das besitzen und daheim benutzen aber es ist verboten es mit sich zu führen und genau dies will er ja machen er schreibt doch explizit "für den Alltag". Es ist verboten ein Einhandmesser mit sich zu führen. Sprich kaufen ja mit sich führen nein. Da er es ja mit sich führen will ist es eben nicht erlaubt.
Und was ist, wenn er ein nicht feststellbares Einhandmesser will oder ein berechtigtes Interesse hat?
Das was du hier von dir gibst, geht null auf die Frage ein!
Die Klassiker sind Benchmade und Spyderco.
hallo, habe selbst 2 sentinel von victorinox und bin voll zufrieden. früher gab es das noch mit wellenschliff- weiss auch nicht, warum sie jetzt nur noch mit glatter klinge sind?
Böker hat eigentlich für alles was kann aus eigener Erfahrung auch sagen das die Qualität stimmt würde da Mal schauen
Danke für deine Antwort, leider fehlt mir da der Wellenschliff!
hab ich eh dazu geschrieben, dass sie das früher hatten- und ich habe 2 von denen mit wellenschliff. wenn du willst, kann ich dir gerne das zweite verkaufen.
Das wäre dann ein "Alltagmesser", welches du eigentlich nicht führen darfst. Außerdem was will man denn damit? Hol doch lieber ein hochwertiges Multitool. Das ist doch viel alltagstauglicher in der zivilisierten Welt.
Aber gut ist deine Sache.
Falsch und ungenau. Das Führen von Messern mit einhändig feststellbarer Klinge ist ohne berechtigtes Interesse verboten. Und nein, das ist nicht das Gleiche.