Zwangsvollstreckung: Berliner Modell - wie lange dauert es?
Hallo Community,
wenn in einer Räumungsklage bereits vor Gericht ein Urteil ergangen ist und der Mieter trotz des endgültigen Auszugstermins die Wohnung noch immer nicht räumt ergo es zur Zwangsräumung kommt, gibt es bei der Vollstreckung ja die wesentlich günstigere Methode des Berliner Modells. Da werden letztendlich "nur" die Schlösser ausgetauscht und der Mieter muss die Wohnung augenblicklich verlassen. Sein Interior verbleibt dabei erstmal in der Wohnung. Meine Frage: Wenn der endgültige Auszugstermin verstrichen ist, wie schnell kommt es zu dem besagten Berliner Modell? Kann der Vermieter das noch am selben Tag durchführen lassen, oder bekommt der Mieter durch den Gerichtsvollzieher noch eine allerletzte Frist von z.B. einer Woche?
2 Antworten
Auch beim sogenannten "Berliner Modell" muss zwingend der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden.
Je nach Auftragslage wird er 2-3 Monate für die Terminierung benötigen. Der Schuldner wird zwei Wochen vorher informiert.
Nach der Räumung ist der Schuldner draussen, seine Möbel und Gedöns aber noch in der Wohnung. Also vermieten ist erst mal nicht.
Vielen herzlichen Dank für die Antwort. Letzteres versteht sich natürlich von selbst.
Macht der Schuldner am Räumungstag glaubhaft, dass die Vollstreckungsmaßnahme mit den guten Sitten nicht vereinbar ist und die rechtzeitige Anrufung des Vollstreckungsgerichts nicht möglich war bzw. er nicht in der Lage war, für die Entfernung oder Unterbringung Sorge zu tragen, kann durch den Gerichtsvollzieher die Einstellung der auf die Herausgabe der Wohnung beschränkten Vollstreckung – z. B. zwecks Vorlage der o. g. einstweiligen Verfügung – für die Dauer von einer Woche erfolgen.
Die Anwesenheit des Schuldners bei der Zwangsräumung ist nicht erforderlich, da ihm die Sachherrschaft auch in seiner Abwesenheit genommen werden kann. Der Gläubiger muss ebenfalls nicht anwesend sein, wenn der Gerichtsvollzieher Maßregeln ergreift, die die Besitzeinweisung bei dem Gläubiger bewirken.
Also kann sie ohne vorherige Ankündigung sofort durchgeführt werden?
Die Zwangsräumung erfolgt aufgrund eines mit Vollstreckungsklausel versehenen Titels (§ 724 Abs. 1 ZPO). ... In der Regel erfolgt die Zustellung von Amts wegen (§ 317 ZPO). Der Gerichtsvollzieher muss Gläubiger und Schuldner den Zeitpunkt der Vollstreckung nach Tag und Stunde mitteilen.
Okay, und wie lange dauert das ungefähr, bis derartiges erfolgt? Oder kann man das pauschal nicht sagen? By the way, vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Wie lange es von der Räumungsklage letztlich bis zur Zwangsräumung dauert, lässt sich nicht pauschal sagen. Ohne Verzögerungen kann mit einer Dauer von etwa drei Monaten gerechnet werden. Meist zieht sich das Prozedere über fünf bis sechs Monate hin.
Nein, ich meinte konkret bis es zur Vollstreckung kommt, welche theoretisch sofort durchgeführt werden kann, da ja bereits ein gerichtliches Urteil erfolgte und der Vermieter mit dem Titel sofort vollstrecken könnte.
Ich verstehe. Meine Frage ist letztendlich auch, wie lange es dauert, bis der Gerichtsvollzieher überhaupt aktiv wird? Augenblicklich am selben Tag des verstrichenen Auszugstermins....? Wird der Mieter über den Termin des Schlösseraustauschs vorher nochmal informiert?