Aufbewahrungsfrist pers. Gegrenstände und des Mobiliars nach einer Zwangsräumung
Hallo an die Comunty,
vor kurzem ist eine interessante Frage aufgetaucht. Weiß zufällig jemand sicher über folgende Frage bescheid:
Wenn im Rahmen einer Zwangsräumung durch den Vermieter Sachen des (nicht verschwundenen Mieters), wie Mobiliar, persönliche Gegenstände, sowie persönliche Unterlagen und Dokumente, aus der Wohnung entfernt und einlagert werden, wie lange er das alles aufheben muss. Die Meinungen gehen von mind. 1 Monat bis höchstens 2 Monate. Die Räumung wurde nach dem sog. "Berliner Modell" durchgeführt
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Wenn im Rahmen einer Zwangsräumung durch den Vermieter Sachen des (nicht verschwundenen Mieters), wie Mobiliar, persönliche Gegenstände, sowie persönliche Unterlagen und Dokumente, aus der Wohnung entfernt und einlagert werden, wie lange er das alles aufheben muss. Die Meinungen gehen von mind. 1 Monat bis höchstens 2 Monate.
Es sind zwei Monate bei normaler Räumungwenn ich den text aus folgendem Link verstanden habe:
Bei der Berliner Räumung:
Der Mieter muss die Sachen beim Vermieter binnen einer Frist von einem Monat nach der Vollstreckungsmaßnahme abfordern, andernfalls kann der Vermieter die Sachen verwerten. Die Verwertung geschieht in der Regel im Wege der Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Sachen, die nicht verwertet werden können, können vernichtet werden.
Link bezüglich der Berliner Räumung:
http://www.immobilienrecht-essen.de/761/berliner-raeumung-nach-dem-mietrechtsaenderungsgesetz-2013/