Zeuge ist nicht zum Gerichts Termin erschienen! Gericht erstmal Verschoben! UND NUN?

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Du bist verpflichtet, bei Gericht auszusagen, sofern Du kein Zeugnisverweigerungsrecht hast, weil Du mit den Angeklagten verwandt bist oder Dich selbst belasten würdest.

Wenn Du nicht erscheinst, werden gegen Dich Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft festgesetzt und die Kosten der ausgefallenen Verhandlung auferlegt. Das können - wenn Rechtsanwälte beteiligt sind - schnell mehrere 100,- Euros werden.

Wenn Du das nächste Mal nicht erscheinst, wird Vorführbefehl gegen Dich ergehen, dann wirst Du von der Polizei geholt. Wenn Du Dich weiter weigerst, als Zeuge auszusagen, kannst Du bist zu 6 Monate in Beugehaft genommen werden.

Sascha1970 
Fragesteller
 15.10.2010, 15:41

ich kann mich aber auch nicht mehr erinnern wie das alles geschah an dem tag. ich habe schon bei der polizei ausgesagt aber das sind schon Monate her.

skyfly71  15.10.2010, 15:43
@Sascha1970

Dann wird man Dir in der Verhandlung ggf. Deine Aussage von der Polizei noch einmal vorlesen, um Deiner Erinnerung etwas weiter zu helfen. Aber Vorsicht: Wer wahrheitswidrig behauptet, sich nicht erinnern zu können oder nichts gesehen zu haben, macht sich wegen Falschaussage strafbar. DAS sollte man nicht tun.

Sascha1970 
Fragesteller
 15.10.2010, 15:52
@skyfly71

ich kann mich aber wirklich teilweise nicht erinnern. ich bin sehr viel am arbeiten und bleibt ja nicht alles im kopf.

HausAmSee  15.10.2010, 16:06
@Sascha1970

Wenn deine Erinnerungen schwach sind,dann sag das GENAU SO beim Gericht ! Dann kann dir auch überhaupt nichts passieren ! Sag,dass es schon so lang zurückliegt & daher dein Erinnerungsvermögen beeinträchtigt ist !

Du wirst nicht nur gezwungen zu erscheinen, du kannst auch in Beugehaft genommen werden bis du nachgibst.

... Hallo, du hast einen Informationsbogen mit der Terminladung als Zeuge bekommen und da steht alles für dich wichtige genau drinnen. Warum willst du denn nicht aussagen? Leider, bist du verpflichtet zu erscheinen und du sogar durch die Polizei zwangsvorgeführt werden kannst, darüber hinaus, hohe Ordnungsstrafen gegen dich verhängt werden können, da deine Aussage zur Klärung beiträgt und alle Gerichtlichen Verzögerungen finanziell von dir erstattet zu werden, nicht gerade wenig ist!! Du musst eine gute Begründung haben um als Zeuge rauszukommen...! Informiere dich besser genau und notfalls gehe zum Anwalt der dir dabei helfen kann.. lg Maxime

notfalls wirst du einfach von der polizei abgeholt.

@Sascha1970---Wie das Beim Strafrecht ist, weiss ich nicht !!----Beim Sozialgerichtsprozess gibt es ein "Ordnungsgeld" von 1000.-Euro !! Du hättest denen ja Bescheid geben können, 24 Stunden vorher...und eine "Ärztliche Bescheinigung" abgeben können !! ---Wenn Du mehrmals nicht erscheinst, könntest Du ernsthafte Probleme bekommen !! LG:peha15 :-)------- Besorge Dir für heute ein Attest !!!

peha15  15.10.2010, 15:40

Kontaktiere Deinen Hausarzt oder Deinen Psychotherapeuten...heute noch...rufe dort an, sende ein Fax, eine E-mail...Du benötigst zumindet eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung", ab heute ("Gelbe AU !!") bzw. einen "triftigen Grund !!" Denn Dein Fernbleiben heute, musst Du belegen bzw. begründen können...Hast Du keine "Belehrung" bekommen !! "Verhandlungsfähigkeit !??"--Du kannst eine Erkältung haben und trotzdem als "verhandlungsfähig !!" angesehen werden !! Mach Dir bloß keine Illusionen, es würde "vergessen" werden, von "denen !!" LG:peha15 :-)