Wird bei der Berechnung der Witwenrente das Zusatz- Einkommen eines 450 Euro-Jobs zum Normalverdienst hinzugerechnet?

4 Antworten

Zu einer Rückerstattung kann es eigentlich nur kommen, wenn man bestimmte Dinge nicht angegeben hat. Im Übrigen kann man die Anrechnungsregeln auf der Seite der DRB Bund nachlesen

Ein andere Baustelle ist die Steuer - hier wird nur ein Teil der Rente versteuert, da sie aber ohne Steuerabzug ausgezahlt wird, muss die Steuer extra entrichtet werden (im Rahmen einer Vorauszahlung)

Ja, rein rechtlich ist das in Ordnung. Du bezahlst, wenn Du auch nur einen Euro mehr verdienst als erlaubt, Geld zurück und am Ende Steuern auf alles (abzüglich geringer Freibeträge).

Altersmäßig darfst Du erst mit 65 unbegrenzt hinzuverdienen.

Daher ist es auch wichtig zu wissen, ob die 450 € wirklich brutto für netto sind. Es gibt da unterschiedliche Möglichkeiten des Verdienstes und es kann durchaus sein, dass Du u. U. - wenn auch nur wenig - über diese magische Grenze kommst und dann, auch wegen der kalten Progression, Geld an die SV zurück- oder Steuern nachzahlen musst.

Ob das alles moralisch gerechtfertigt ist, darfst Du bei unseren politischen Pappnasen nicht fragen. Man könnte natürlich die Gesetze auch so machen, dass Sonderrenten steuer- und/oder sozialabgabenfrei sind oder nicht oder zu einem ganz geringen Teil angerechnet werden.

Das Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist aber so kompliziert gestaltet, dass der normale Bürger kaum jemals wirklich durchblickt und selbst Steuerberater am Verzweifeln sind.

Du kannst aber ja mal den Abgeordneten Deines "Vertrauens" fragen, warum so ein Flachsinn beschlossen wurde. Das habe ich im Bundestagswahlkampf 2017 mal bei allen Parteien gemacht und alle haben sich gewunden und geschwafelt, aber nichts konkretes gesagt.

Also kann ich jetzt aus meiner betrieblichen Alters"vorsorge" - ausgezahlt 2017 - ein paar Tausend Euro Steuern und Krankenkassenbeiträge (insgesamt mehr als 1/3) nachzahlen. Daraus folgt dann automatisch eine hohe Steuervorauszahlung ab 2018.

Jetzt muss sich mein Steuerberater drum kümmern, dem Computer des Finanzamtes klarzumachen, dass es nur eine Einmalzahlung war und ich wieder auf einen "normalen" Wert der Vorauszahlung heruntergestuft werde. Es ist eine Krux.

Hätte ich das Geld mal besser unter die Matratze gesteckt!

verreisterNutzer  30.04.2018, 08:54
Ob das alles moralisch gerechtfertigt ist, darfst Du bei unseren politischen Pappnasen nicht fragen.

Ja, gerechtfertigt ist das durchaus, wer mehr verdient zahlt in Deutschland einen höhreren Einkommensteuersatz als jemand mit geringerem Einkommen.
Der Fehler liegt ehr darin, das die Rente unversteuert ausgezahlt wird. Dadurch kommt es erst zu den hohen Stuernachzahlungen für Rentner mit Zusatzeinkommen.
Was aber durchaus in Frage gestellt werden darf, ist die Rentenkürzung bei Überschreitung der Freibeträge und die Berücksichtigung eines Minijob, denn schließlich hat der Verstorbene dafür seine Rentenbeiträge ja ordnungsgemäß bezahlt.

Das Steuer- und Sozialversicherungsrecht ist aber so kompliziert gestaltet, dass der normale Bürger kaum jemals wirklich durchblickt und selbst Steuerberater am Verzweifeln sind.

Dafür mal "Daumen hoch" Obwohl, wenn der Stuerberater nicht mal auf dem Laufenden ist, dann sollte er villeicht mal gewechselt werden :)

ramay1418  30.04.2018, 09:44
@verreisterNutzer

Nein: Das Steuerrecht ist so kompliziert. So etwas können sich nur politische, beamtete oder angestellte Sesselfurzer ausdenken, die für die freie Wirtschaft unbrauchbar sind. Da darf man durchaus mal die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.

Warum nicht ein zu versteuerndes Einkommen? Und einer verständlichen Tabelle mit allen Abgaben. Warum muss ich zig Zettel ausfüllen? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ja, wer viel verdient, bezahlt auch viel, außer den Konzernen. Aber warum muss die Altersvorsorge, von der immer geschwafelt wird, besteuert werden? Und warum muss die Berechnung so kompliziert sein bzw. warum darf eine Witwe nicht 450 Euro einfach dazuverdienen?

Hätte man ja in all den Jahren auch anderes lösen können. Ein Gesetz mit einem Satz hätte es doch getan: "Nachgewiesene Altervorsorge (privat oder gesetzlich) ist grundsätzlich steuer- und sozialabgabenfrei."

Außerdem könnte man den Bürger in einem Dreizeiler aufklären, was auf ihn zukommt. Denn aus meinem Bekanntenkreis und auch bei Arbeitskollegen weiß das so gut wie keiner. Und ich selbst habe jetzt die Erfahrung gemacht, auch mit Witwernrente groß/klein, Zuverdienst ja/nein, bis zu welcher Höhe, Altersvorsorge, Steuerprogression usw.

Als Angestellter kommst Du halt aus dem System nicht raus. Dafür ist gesorgt. Scheint aber doch in einigen anderen Ländern auch anders zu funktionieren, in denen es z. B. eine höhere Dichte an Eigenheimbesitzern gibt als in DE?

Warum muss ich, auch wenn ich ins Ausland ziehe, hier in DE Steuern bezahlen? Warum darf ich mir nicht meine Altersrente auszahlen lassen und einfach ins Ausland mitnehmen? Ging früher ja auch.

Egal, ich müsste selbst in die Politik gehen, aber so tief kann ich gar nicht sinken.

Es gibt für deine Renten verschiedene Freibeträge. Bei deiner eigenen Rente darfst du nur 450 Euro hinzuverdienen, da du noch keine Regelaltersrente beziehst. Sobald du 65 +5 Monate alt bist (für Jg 1951) kannst du hier unbegrenzt verdienen. Für die Witwenrente hast du einen Freibetrag von 771,14 Cent (in den alten Bundesländern, in den neuen 714 Cent). Hier werden deine eigene Rente und dein Bruttoverdienst angerechnet! Alles was du über diesen Betrag verdienst, wird mit 40% als Einkommen angerechnet und die Witwenrente gekürzt.

Zumindest glaube ich das es so ist

CATFonts  30.04.2018, 07:49

Du meinst sicher Euro, und nicht Cent?

verreisterNutzer  30.04.2018, 08:41

Die Freibeträge sind:

West:
819,19 € für den Rentenempfänger zzgl 173,77 € je Kind
Ost:
783,82 € für den Rentenempfänger zzgl 166,26 € je Kind

fredomsquoad  30.04.2018, 08:58

Danke für die Korrektur

Dabei gibt es zwei wichtige Dinge die dazu führen:

  1. Die Witwenrente wird voll ausgezahlt wenn die Summe aller anderen Einkommen, auch der Minijobs die Freigrenze von kanpp 800 € zzgl rd. 170 Euro je Kindergeldberechtigtem (beide Werte je nach Ost oder West) Kind nicht überschritten wird. Das den Freibetrag übersteigende Einkommen wird zu 40% von der Witwenrente abgezogen.
  2. BEi der Berechnung der Einkommensteuer wird das Arbeitseinkommen ohne einen Miinijob (max 450 € mtl.) aber zzgl. der Hinterbliebenrente zum zu versteuernden Einkommen gerechnet. SV pflichitge Einkommen unterliegen der Steuerabführung durch den Arbeitgeber, aber die Rente wird brutto abzgl Kranken- und Pflegeversicherung ausgezahlt. Dadurch erhöht sich zum einen das zu versteuernde Einkommen um den Betrag der Witwenrente und daraus resutieren natürlich auch die Steuerprogression (wer wenig zu versteuern hat zahlt einen geringen Steuersatz, wer ein hohes Einkommen hat zahlt entsprechend einen höheren Steuersatz)

Deshalb, ja, hört sich zunächst mal alles richtig an.

Spprci deinen Arbeitgeber mal auf eine betriebliche Altersvorsorge an, damit ist das Geld zwar auch erstmal weg, aber Du zahlst dadurch heute weniger Sterun, hast weniger Abzug bei der Rente und im Alter hast Du eine zusätzliche Rente. Das rechnet sich sehr gut

verreisterNutzer  30.04.2018, 08:46

Ergänzung:
Die Betriebsrente mit all seinen Auswirkungen kann Dir nur jemand berechnen der Renten und Steuergesetz auch wirklich verstanden hat, daran fehlt es leider bei der Mehrzahl der Versicherungsberater. Um auf Nummer sicher zu gehen, gehst du mit dem Angebot (wichtig ist die brutto / netto Auswirkung der bAV auf Dein Gehalt) der bAV mal zu einer Beratungsstelle der Rentenversicherung.