Witwenrente bei Heirat nach dem 65. Lebensjahr
Ich bin 66 Jahre und seit ca. 3 Jahren verwitwet und möchte in absehbarer Zeit wieder heiraten. Gesundheitlich bin ich und auch mein künftiger Partner ok, es soll also keine Versorgungsehe werden. Nach 45 Jahren Vollzeit-Berufsleben beziehe ich eine eigene Rente und eine Witwenrente von meinem verstorbenen Ehemann. Mir ist bekannt, dass meine derzeitige Witwenrente bei einer Wiederheirat wegfällt. Wie verhält es sich aber, im Falle meines Todes nach der Wiederheirat; würde mein künftiger Ehemann eine Witwenrente aus meinem Anspruch erhalten, da die Heirat aus meiner Sicht nach dem 65. Lebensjahr ist? Ich habe mal gehört, dass es keinen Anspruch auf eine Witwenrente gibt, wenn die Heirat nach dem 65. Lebensjahr ist. - stimmt das? Danke für eine Antwort.
1 Antwort
Nein, das stimmt nicht.
Mit der Wiederheirat fällt die Witwenrente weg, das ist korrekt. Falls Sie vor Ihrem zweiten Mann versterben sollten erhält dieser aus Ihrer Versicherung eine Witwerrente, eine Altersgrenze gibt es nicht.
Die wegfallende Witwenrente wird im übrigen nach dem Tod des zweiten Ehegatten auf Antrag wiedergewährt, allerdings sind auf die Witwenrente der ersten Ehe die Ansprüche, die aus der zweiten Ehe entstanden sind, anzurechnen.