Wie wird die Abfindung versteuert?

8 Antworten

Grundsätzlich wird die Abfindung genauso versteuert wie Dein Gehalt. Zu viel abgezogene Lohnsteuer bekommst Du im Rahmen der EkSt-Erklärung wieder - wenn Du keine abgibst, bist  Du selber schuld.

Hatte denn Dein ex-Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Abrechnung Deine Steuerkarte vorliegen?  Falls ja, welche Steuerklasse?

Hast Du in dem Monat zusätzlich zur Abfindung auch ein Gehalt bekommen? In welcher Höhe? 

Hast Du denn keine Gehaltsabrechnung bekommen? Aus der sollte hervorgehen, wie sich die Abzüge auf Steuer, Soli, Kirchensteuer, Sozialbeiträge verteilen.

Ohne weitere Angaben lässt sich nur feststellen: Ja, kann schon sein, dass von einer zusätzlichen Zahlung weniger als 50% netto übrig bleiben. Wobei die abgezogenen 55% sich dann aus 20% Sozialabgaben und 35% Steuern zusammensetzen.

Falls allerdings die reinen Steuern schon über 50% liegen - das ist zwar möglich, aber erst bei höheren Einkommen.

 

stelari  25.04.2011, 08:10

Komplette Falschaussage! Eine Abfindung wird nach der Fünftelregel behandelt (§ 34 EStG)

TomRichter  25.04.2011, 18:06
@stelari

Aha.

Nun, zum einen betraf die Frage den Lohnsteuer-Abzug und nicht den Einkommensteuer-Bescheid. Der Arbeitgeber ist nur sehr begrenzt verpflichtet (und bei Kündigung auch nciht interessiert), Vergünstigungen anzuwenden.

Zum anderen kann ich aus den Angaben des Fragestellers nicht ableiten, dass die Voraussetzungen des Par. 34 für die Anwendung der Fünftel-Regelung erfüllt sind.

In der Regel enthält ein Aufhebungsvertrag auch die Vereinbarung einer Abfindungszahlung. Hier hast du diese nachträglich erstritten. Die Abfindung wird grundsätzlich als Bruttobetrag vereinbart. Bei der Versteuerung spielt sowohl der Steuerfreibetrag nach § 3 Ziffer 9 EStG als auch die ermäßigte Besteuerung nach § 34 i.V.m. § 24 EStG eine wichtige Rolle.

ArtMuenster 
Fragesteller
 24.04.2011, 23:39

ich will keine genaue zahlen. ich will nur wissen, ob die abfindung mit gleichem prozentuellem steuersatz versteuert wird wie der normale lohn oder mit nem höheren?

ArtMuenster 
Fragesteller
 24.04.2011, 23:48
@Indy72

ja, ist ja klar, es wurde ja auch alles abgezogen, aber viel mehr als sonst, als ich 1500 euro brutto verdient habe!

Indy72  24.04.2011, 23:57
@ArtMuenster

Je nach Umständen steigt dein persönlicher Steuersatz entsprechend an. Wenn du ernste Zweifel hast, geh damit zum guten Steuerberater. Notfalls kannst tu nicht nur das fehlende Geld sondern auch die Beratungskosten einklagen.

Es ist richtig, dass die Abfindung unter Umständen nach der "Fünftelregelung" ermäßigt besteuert wird - nämlich wenn eine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt (vgl. www.abfindunginfo.de/zusammenballung.htm). Bei der Abfindungshöhe von 1.500 UR ist das jedoch nicht zu vermuten - also wird sie dann wie normaler Arbeitslohn versteuert. Da die Abfindung dann dem Monatseinkommen zugerechnet wird (wie z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) und vom Arbeitgeber eben nicht auf das ganze Jahr "verteilt" wird, ist eine so hohe Steuerlast schon möglich. Über die Einkommenstererklärung im nächsten Jahr kann man sich dann die zuviel gezahlten Steuern erstatten lassen.

Abfindungen als Entschädigungen für künftigen Lohn unterliegen grundsätzlich keinen Sozialabgaben - da hat Indy72 einfach etwas bei RA Mauersberger falsch verstanden.

 

Nein - es gilt die "Fünftel-Regelung"...

Der Abfindungsbetrag wird durch 5 dividiert, dann einzeln versteuert und der Rest wird dann wieder addiert und ergibt die Auszahlungssumme. Damit ergibt sich eine wesentlich geringere steuerliche Belastung der Abfindung als wenn sie als ein Betrag versteuert werden müsste.

Lt. meinem SAP-Gehaltsabrechner hätten dir von den 1500€ Abfindung etwas mehr als 1190€ ausbezahlt werden müssen

1500 : 5 = 300 - Abzüge (keine Steuern) Sozialabgaben von 61€ = 238 x 5 = 1190€ + dein übliches Gehalt, normal berechnet..

Reklamiere das beim Arbeitgeber und auch beim Gericht! - der Vergleich gilt damit als nicht erfüllt!! Ich gehe davon aus, dass er den Abfindungsbetrag voll versteuert hat

Hallo ArtMuenster,

was dein Ex-Arbeitgeber bezüglich der Abfindung steuerlich "getrieben" hat ist unwichtig.

Du musst in deiner Einkommensteuererklärung (für das Auszahlungsjahr der Abfindung = Datum der Wertstellung auf deinem Konto) die ermäßigte Versteuerung deiner Abfindung nach der 5-tel Regelung explizit beantragen. Und du musst dem Finanzamt einen Nachweis (das Gerichtsurteil) geben dass es eine Abfindung war.

Im Einkommensteuerbescheid nusst du nachrechnen, ob die 5-tel Regelung für die Abfindung auch richtig angewendet wurde.