Lohnabrechnung richtig? Glaube nich?
Hallo ihr lieben, ich habe einen kleinen disput mit meinem ehemaligen arbeitgeber. Undzwar hat er mich in der probezeit fristlos gekündigt, daraufhin bin ich mit ihm vor gericht. Und er darf nachzahlen. Er hat mir schon 339€ netto ausgezahlt. Nun ist die frage darf er wie es auf dee lohnabrechnung steht den brutto betrag dee 339€ also die 442€ von meinem netto Lohn abziehen ? Oder darf er nur die 339€ netto abziehen ? Lieben Gruß
5 Antworten
Ich kann deine Abrechnung nicht lesen.
Aber selbstverständlich muss er auch für die Nachzahlung die Sozialbeiträge zahlen, und kann sie dir nicht abziehen.
Rechtsverbindliche Auskunft erhältst du beim, Arbeitsgericht.
aber warum wird von dem ausgezahlten betrag der mir zusteht der brutto betrag des bereits ausgezahlten abgezogen das versteh ich nicht. da muss doch eigentlich nur der netto betrag abgezogen werden
Wie ich das sehe, handelt es sich doch um einen Minijob?
Dafür zahlt der Arbeitgeber die pauschale Abgabe.
frag beim Arbeitsgericht nach.
nein vollzeit job
1700 € mtl.
Brutto ist richtig.
Gehälter sind immer brutto und das Netto ergibt sich aus deinen persönlichen Eigenschaften
es steht auch drin netto abzüge. aber der betrag isz brutto ich kapiers ned
Das ist Jacke wir Hose. Ob er dir oben den Bruttobetrag abzieht, oder unten das netto ist vollkommen egal.
Wenn er dir nicht bereits 442,42 Euro bezahlt hat, ist die Abrechnung falsch.
die 442€ ist bruttto. wobei das auch noch nichtmal stimmt. ich habe nur 339€ netto aufs konto erhalten
Ja, und das ist wie gesagt falsch.
Dir stehen zusammen 1164,42 € zu. 339 hast du schon, fehlen 825,42.
Vom Nettogehalt darf er nur Nettobeträge abziehen.
und es steht in der abrechnung auch netto abzüge. aber es ist ein brutto betrag