Wie verhält sich das Trennungsjahr wenn man Schwanger ist?

5 Antworten

Was hätte die Frau denn für einen Grund? Es ist übrigens egal, ob das Kind in der Ehe zur Welt kommt oder erst hinterher. Es wurde in der Ehe gezeugt und ist deshalb das Kind des Ehemannes. Egal ob er überhaupt derjenige war, der das Vergnügen hatte.

TreudoofeTomate  23.02.2015, 09:35

Huch, ich revidiere mich. Es ist nicht egal. Du hast Recht, der Zeitpunkt der Geburt ist ausschlaggebend.

imager761  23.02.2015, 09:40
@TreudoofeTomate

Und natürlich die Anfechtung bzw. Vaterschaftsfeststellung des Unbeteiligten, selbst wenn es vor Rechtkraft des anhängigen Scheidungsurteils geboren würde :-O

imager761  23.02.2015, 09:39
Es ist übrigens egal, ob das Kind in der Ehe zur Welt kommt oder erst hinterher. Es wurde in der Ehe gezeugt und ist deshalb das Kind des Ehemannes.

Falsch:

  1. Die gesetzliche Vermutung des § 1952 BGB besteht genau solange, bis das Gegenteil rechtskräftig festgestellt, also die Vaterschaft des gehörnten Ehemannes erfolgreich angefochten wurde.

  2. Der Ehemann einer Frau ist dann nicht der juristische Vater eines Kindes, wenn beim Familiengericht bereits der Scheidungsantrag eingereicht wurde und ein Dritter – zum Beispiel der neue Partner – die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der Scheidung anerkannt hat. Für die Anerkennung – die frühestens mit Rechtskraft der Scheidung wirksam wird – braucht es auch noch die Zustimmung der Mutter sowie des Noch-Ehemannes.

  3. Wenn ein Kind erst nach der Scheidung geboren wird, dann gilt der Ex-Ehemann nicht mehr als rechtlicher Vater.

TreudoofeTomate  23.02.2015, 09:43
@imager761

Das habe ich ja bereits eingeräumt.

Also das Trennungsjahr muss in der Regel immer eingehalten werden. siehe dort http://www.scheidung-online-kanzlei.de/trennungsjahr.html . Aber: man kann das Trennungsjahr wegen einer Schwangerschaft verkürzen. und noch mal ABER nur der gehörnte Ehemann. NICHT die betrügende Ehefrau. Das Trennungsjahr muss für den Mann wenn der sich darauf beruft wegen Härtefallscheidung nicht eingehalten werden. Für die Ehefrau bleibt das Trennungsjahr. Nochmal Aber: es besteht die Möglichkeit, dass sie unabhängig vom Trennungsjahr die Scheidung einreicht und rechtshängig macht. Das heißt der Scheidungsantrag muss dem Ehemann zugestellt worden sein. Wenn das vor der Entbindung des Kindes statt findet, kann man ohne gerichtliche Vaterschaftsanfechtung und unabhängig vom Trennungsjahr beim Jugendamt beantragen, dass der leibliche Vater als Vater eingetragen wird. Dafür müssen alle Beteiligten zustimmen.

Ui, da hab ich ja ne ganz schöne Diskussion breitgetreten. Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich weiß gar nicht wem ich die hilfreichste Antwort geben soll.

Bzgl. der Frau, ob sie die Möglichkeit hat, das Trennungsjahr vorzeitig zu beenden, meine ich nicht damit, dass sie schwanger ist, sondern der Mann zum Beispiel eine andere geschwängert hat oder etwas anderes passiert ist oder so, versteht ihr? Das wäre auch mal interessant.

So ganz verstehe ich die Frage nicht: Das Noch-Paar kann doch übereinstimmend vortragen, dass bereits ein Jahr keine wechselseitige Verorgung mehr erbracht wurde, obwohl man in der gemeinsamen Wohnung wohnte, um geschieden zu werden :-)

Und auf den auf ein Jahr begrenzt beanspruchbaren Trennungsunterhalt verzichten, wenn der Kindsvater einträte oder sie ausreichend Einkünfte erzielt (Lohnfortzahlung, Elterngeld)?

Das Trennungsjahr ist doch nur obligatorisch, um Kurzschlussscheidungen á la Las Vegas zu verhindern, aber nicht in Stein gemeißelt, das man 12 Monate lang aus der Ehewohnung ausgezogen oder 10 Meter Abstand im Bett einhalten müsste :-O

G imager761

Es verhält sich nicht anders als ob keine Schwangerschaft vorhanden wäre.