Scheidungs Termin. Vor Gericht noch abwendbar ?
Hallo, meine Frau und ich sind seit zwei Jahren getrennt. Sie hat letztes Jahr überstürzt (wir sind wieder zusammen) die Scheidung eingereicht. Dann hat sie die zurück gezogen und bekam vom Gericht drei Monate Bedenkzeit es sich genau zu überlegen. Nach den drei Monaten wollte sie das Verfahren doch weiter laufen lassen um die Kosten nicht in den Sand zu setzen, einen Schlussstrich zu ziehen und danach halt ohne Trauschein weiter mit mir Leben. Das war ein großer Fehler, so wurde ihr klar. Der Scheidungstermin steht im Februar an. Jetzt meine Frage, kann man vor Gericht noch der Scheidung wieder sprechen, geht das ? Oder muss das über die Anwälte im voraus gemacht werden und geht das überhaupt.
7 Antworten
Natürlich geht das.....
So wie man beim Standesamt im letzten Moment "nein" sagen kann, so kann man es auch beim Familiengericht. Dabei gilt aber, je früher man den Termin absagt, umso weniger kosten entstehen. findet die Verhandlung statt, müssen die Antrags Parteien auch die Kosten tragen, egal ob ihr dabei geschieden werdet oder nicht.
Ich drück euch die Daumen
Danke dir fürs Daumen drücken ;-) Also es geht, definitiv ?, also am Geld soll es nicht liegen. Hört sich jetzt alles bissel balabala an, ich weiß. Doch manchmal ist es halt so im Leben das man schwangt , was unüberlegtes macht und erst wenn es schwarz auf weiß da steht zu Bewusstsein kommt.
Vor Gericht werden explizit beide Parteien ( Ehepartner ) vom Richter befragt ob sie die Scheidung wünschen.
Ich habe es selbst vor 4 Jahren mitgemacht.
Und wenn beide ja sagen wird das Verfahren abgebrochen ?
Wenn beide Parteien ja sagen ist die Scheidung nach 4 Wochen rechtskräftig. Man hat also nochmals 4 Wochen Zeit um die Entscheidung zu widerrufen.
Ihr müßt das Gericht benachrichtigen, daß eine Scheidung nicht in frage kommt.
Natürlich geht das. Genau wie beim Standesamt, da kann auch nein sagen.
Beim Familiengericht auch. Die Gebühren werden aufgeteilt.
Mit freundl Gruß
Bley1914
Hallo,
Spätestens beim Scheidungstermin vor dem Familiengericht werden beide Eheleute nach ihrem Scheidungswillen gefragt. Wenn ihr dies verneint, werdet ihr nicht geschieden.
Allerdings kann der Anwalt deiner Frau auch den Scheidungsantrag endgültig zurücknehmen. Dann wird das Verfahren beendet, und es findet kein Scheidungstermin mehr statt. Dementsprechend könnte ihr dann auch nicht geschieden werden. Die entstandenen Kosten sind allerdings trotzdem zu begleichen.
Viele Grüße