Wie mache ich eine PKW-Pfändung?

10 Antworten

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Zusätzlich würde ich mal Strafantrag wegen des Verdachts auf Mietbetrugs stellen (juristisch korrekt wegen Eingehungsbetrugs), da dieses Verhalten ja scheinbar in der Vergangenheit öfter vorgekommen ist.

Dazu eine weitere Anzeige wegen der Schwarzarbeit bzw. des Sozialleistungsbetrugs, da Du ja die Werkstatt kennst, in der er womöglich schwarz arbeitet. Allerdings diese Anzeige beim örtlichen Finanzamt! Die Steuerfahndung ist weitaus schneller und weitaus boshafter als jede Staatsanwaltschaft.

Das alles bringt Dir zwar Dein Geld nicht, aber Du übst so massiven Druck auf den Herrn aus und vielleicht schläfst Du etwas besser :-)

WilliPahl 
Fragesteller
 05.08.2009, 09:47

Dank Dir, mach ich sofort, brauch auch ein bischen "Genugtuung". Hab auch alles fotografiert.

Sie persönlich können gar nichts pfänden. Sie müssen einen titel haben, dann geht der gerichtsvollzieher los und entscheidet...

dann ist der pkw geleast oder geliehen, der urlaub war eine einladung usw.

und wenn sie den mann bedrängen oder drohen, wissen sie nie, was zurück kommt. wenn man jemanden in die ecke drängt, bis er nichts mehr zu verlieren hat, ist ihm u.U. alles egal

tun sie sich das nicht an

Das sieht alles sehr schlecht aus. Wenn er Stütze kasiert, liegt er unter der Pfändungsfreigrenze. Wenn er den PKW beruflich braucht, kann auch der nicht gepfändet werden. Versuch aber auf jeden Fall dir nen Titel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) zu besorgen und lass den Gerichtsvollzieher losmarschieren. Der weiß, was er mitnehmen kann und was nicht.

Zu der vermuteten Scharzwarbeit: Versuch es mal nicht bei der Polizei, sonder bei der zuständigen Arbeitsagentur. Die hören sowas immer gerne. Erzähl denen von der Werkstatt und dem A4 den er fährt. Da werden die ganz hellhörig und hetzen dem Kollegen ein paar Ermittler auf den Hals. Und mit ein wenig Glück, weisen sie ihm die Schwarzarbeit nach und schon gibts ne Rückforderung der Stütze und als kleines Geschenk ne Anzeige wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft. Die hat dann bzgl. einer Verurteilung recht gute Karten, da der Sachverhalt dann meist schon gut ausermittelt ist. Für solche Menschen habe ich kein Verständnis. Nutze alle Möglichkeiten, die du hast.

Ein rechtlich nicht ganz einwandfreier Tipp: Was früher sehr beliebt war: Wenn der Mieter aus dem Haus, einfach Türschloss auswechseln, Bude ausräumen und den Krempel auf die Straße. Hatte früher den Vorteil, dass die Kosten für den Schadenersatz deutlich geringer waren, als die Kosten die für eine Zwangsräumung entstanden sind. Rechne heute mal mit ca. 2.000 bis 3.000 EUR pro Zimmer bei Zwangsräumung.

tanja1959  06.08.2009, 10:14

Ein sehr schlechter Rat ! Der Mieter kann voll auf Schadensersatz gehen, RA und Gerichtskosten gehen ebenfalls zu Lasten des VM ! Mieter kann sich in Hotel einquatieren, Möbel unterstellen und all die Kosten werden dann dem VM aufgebrummt, der dann auch noch eine Strafanzeige bekommt. Und Kosten gegenander aufrechnen geht dann auch nicht, da es 2 verschiedene Gerichtsverfahren sind. Am Schluss ist dann auch noch der Vermieter zahlungsunfähig und kann EV abgeben............... :-(

Für Selbstjustiz haben die Richter ebenfalls KEIN Verständnis !

marcopolo79  06.08.2009, 11:18
@tanja1959

Du hast völlig recht was die SE-Ansprüche angeht. Da aber der Mieter zur Schadensminderung verpflichtet ist kann er nicht ewig im Hotel bleiben und seine Sachen einlagern. Und früher war es eben sehr wohl üblich genau so vorzugehen. Aus welchem Grund wohl. Weil es immer noch billiger war den Schadenersatz zu tragen als die Räumung zu zahlen. Ist leider ein Faktum. Ich habe zudem nur gesagt, dass es früher aus finanziellen Gründen üblich war, genau so vorzugehen. Und Richter haben - aus eigener Erfahrung - für deutlich mehr Verständnis, als man so glaubt ;-))

wenn er den PKW beruflich brauch, keine chance. Trotz Bus- und Bahnverbindung. Vor allem muss erstmal ein Vollstreckbarer Titel vorhanden sein. Das heisst erstmal ein gerichtlicher Mahnbescheid muss her. Dann hat er wieder eine Frist und erst danach kann vollstreckt bzw. gepfändet werden. Ist leider sehr langwierig. Alternativ kann man ihm nachts das KFZ Kennzeichen wegnehmen. Am besten am Wochenende, da hat die Zulassungsbehörde zu. Ohne KZ darf er ja nicht fahren ;-)

jofischi  05.08.2009, 06:42

und damit begehst du eine strafbare Handlung

unixmaster  05.08.2009, 06:44
@jofischi

ja ich weiss. sachbeschädigung.

WilliPahl 
Fragesteller
 05.08.2009, 06:43

Mieter ist KFZ-Mechaniker! Mehrere Vorvermieter haben sich bei mir gemeldet. Gestern haben wir Werkstatt ausfindig gemacht, in der er schwarz arbeitet. Bezieht aber Sozialhilfe und Versehrtenrente!! Mieter hat Randale nachts gemacht, Polizei hab ich alles gegeben. Mietr hatte behauptet, ich hätte ihm Möbel für € 9.00ß gestohlen. Konnte aber vor Polizei nichts belegen. Hatte selbst diese beim Vorvermieter nachts gestohlen, der hatte Pfandrecht ausgeübt.

SibTiger  05.08.2009, 06:52
@WilliPahl

Du solltest auf jeden Fall daran denken, dass Du erst einmal sämtliche Kosten vorstrecken musst. Hast Du eine Mietkaution vom Mieter? Und daran denken, dass die Gerichte in der heutigen Zeit (wie ich finde i.d.R. auch zurecht) sehr mieterfreundlich urteilen. Da könntest Du noch reichlich Probleme bekommen. Die Hilfe des Anwalts ist aber schon mal ein Anfang, wenn er sich im Mietrecht gut auskennt.

rotius  05.08.2009, 06:54
@WilliPahl

wie lange konkret hat er nicht gezahlt?hast du ordnungsgemäß abmahnungen geschrieben? ist echt ein witz was man sich als vermieter in deutschland gefallen lassen, kenne deinen ärger.

rotius  05.08.2009, 06:56
@SibTiger

wieso denn zurecht? @ sibtiger

SibTiger  05.08.2009, 07:02
@rotius

Weil in der Regel (nicht in diesem Fall natürlich)die Gefahr der Obdachlosigkeit sehr groß ist. Es begehen ja nicht alle gleich Straftaten.

rotius  05.08.2009, 07:06
@SibTiger

es reicht ja schon die miete nicht zu zahlen und wenn ich mir dann anschaue, wie lang es sich hinzieht die dann endlich rauswerfen zu können ...es stimmt schon, wer heute noch vermietet, muss einen schaden haben.

WilliPahl 
Fragesteller
 05.08.2009, 07:12
@rotius

Dk für Antwort, hab Vermieter-Rechtsschutz!

SibTiger  05.08.2009, 07:16
@rotius

Wenn das Sozialamt oder die ARGE die Mietkosten übernimmt ist ja eigentlich alles in Butter, die Mietzahlungen sind sogar sicherer als bei "normalen Mietern" was auf speziell diesen für den ich WilliPahl viel Glück wünsche nicht zutrifft.

WilliPahl 
Fragesteller
 05.08.2009, 07:41
@SibTiger

Und der Vermieter demdarf dann sein Haus versteigert werden??? Wir müssen auch unsere Rechnungen bezahlen. Wie stellst Du Dir das vor??

Saarland60  05.08.2009, 07:56
@SibTiger

Welche Sorte Mieter soll denn durch die Gerichte zu Recht geschützt werden? Die asoziale Sorte von Mietnomaden vielleicht, die von Wohnung zu Wohnung zieht, nirgends Miete zahlt, Prozesskostenhilfe bewilligt bekommt und sich überall rausklagen lässt?

Während gleichzeitig die Mieter auf sämtlichen Kosten und den Mietausfällen sitzen bleiben, wobei dies der finanzierenden Bank völlig egal ist, denn die will jeden Monat ihr Darlehen bedient haben?

Der Mieter wird am Ende wirklich nicht obachlos sein, dafür aber vielleicht der Vermieter, der die Kosten irgend wann nicht mehr tragen kann und in die Insolvenz beziehungsweise Zwangsversteigerung getrieben wird.

WilliPahl 
Fragesteller
 05.08.2009, 09:37
@Saarland60

Danke für Deine Antwort! Genau das ist das grundsätzliche Problem in dem Mietgesetz. Die derzeitige Regelung läßt bestimmte Mieter immer dreister und frecher werden. M.E. leistet der Staat hier Vorschub! Ist doch kein Wunder, wenn einige sauer sind auf den Sozialstaat, den WIR erarbeitet haben!!!

karin307cc  05.08.2009, 10:21
@rotius

Ja,das sehe ich auch so.Die Behörden arbeiten nicht mit,es scheint denen egal zu sein.

Du solltest damit rechnen, dass sich noch die Zentrale Stelle für Wohnungssicherung beim Mieter meldet und die Mietschulden übernimmt. Dadurch würde auch ein gerichtlicher Räumungsbescheid hinfällig, zumindest in einem Zeitraum von 2 Monaten. Ist der PkW überhaupt Eigentum vom Mieter oder nur geleast oder ist jemand anderes im KFZ-Brief eingetragen? Besteht überhaupt schon ein Titel. Nur Mahnbescheid ist nicht ausreichend.

unixmaster  05.08.2009, 06:34

stimmt. Titel ist erforderlich.

Malkia  05.08.2009, 06:44

Wer oder was ist denn "Zentrale Stelle für Wohnungssicherung"? Davon habe ich noch nie etwas gehört.

WilliPahl 
Fragesteller
 05.08.2009, 06:53
@Malkia

Ich auch nicht! Was ist das, gibt es die in allen Bundesländern?

SibTiger  05.08.2009, 06:56
@Malkia

Das ist eine Stelle (des Sozialamtes) die im Notfall für die Mietschulden eintritt, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Ich weiß allerdings nicht ob es von Bundeland zu Bundesland anders ist. In HH gibt es sie jedenfalls.

WilliPahl 
Fragesteller
 05.08.2009, 07:17
@SibTiger

Und inzwischen kann der Vermieter, der sein Lebenlang für die Wohnung gearbeitet hat, um im Alter eine kleine Zusatzrente zu haben, Konkurs anmelden???????????? Und sein Haus wird versteigert und die Mieter sitzen in der Wohnung mit bester Ausstattung?? Hier stimmt doch ganz gewaltig was nicht in unserem "Sozialstaat" und insbesondere mit dem Mietgesetzt!!

thomaszg2872  06.08.2009, 13:24
@SibTiger

bevor das sozialamt zahlt muss er erst sein eigenes gesamtes vermögen verwerten bis auf die geschützten beträge, und überhaupt erst mal einen antrag stellen. die sitzen heuzutage wohl mit bei der arge/sozialamt. flachbildschirm kann im wege einer austauschpfändung ausgetauscht und versteigert werden. ausserdem denke ich, ist der tatbestand des einmietungsbetruges erfüllt-strafantrag möglich. mfg-

WilliPahl 
Fragesteller
 05.08.2009, 06:47

Dk für Deine Antwort. Mir wird ganz übel, wenn ich die "Rechte der Mieter" lese. Wir sind schon nachts von den Mietern überfallen worden, mein Mann hatte 3 Schlaganfälle und wir leben von der Miete!!

Saarland60  05.08.2009, 08:00
@WilliPahl

Mir wirds da auch übel, WilliPahl.

Meine Verluste durch faule Mieter in den letzten 10 Jahren gehen in die Tausende, und die Zahl der Mietnomaden nimmt sprunghaft zu.