Wer haftet, wenn die Bank einer Mietkaution-Rückstellung pleite geht?
Moin,
vor 10 Jahren bin ich in die Wohnung gezogen. Natürlich wurde eine Kaution fällig. Diese wurde vom Vermieter ohne Rücksprache mit mir bei einer Bank auf ein verzinstes Konto angelegt (was im Grunde ja nicht verkehrt ist).
Da ich immer mehr Artikel lese, dass einige Banken im Zuge der Wirtschaftskrise pleite gehen könnten, habe ich mich gefragt was im theoretischen Falle passiert, wenn gerade diese Bank pleite geht?
Muss ich dann nochmals die Kaution zahlen? Auf sowas wie Einlagensicherung gebe ich nichts, deshalb würde mich gerade der Fall interessieren, wenn die Einlagensicherung nicht greift.
Gruß
4 Antworten
Die Einlagensicherung greift, also passiert deinem Geld nichts.
Gegenfrage - was hätte der Vermieter deiner Meinung nach denn mit der Kaution machen sollen?
Guck mal hier: https://deutschesmietrecht.de/kaution/63-kaution-anlage.html
Auf sowas wie Einlagensicherung gebe ich nichts, deshalb würde mich gerade der Fall interessieren, wenn die Einlagensicherung nicht greift.
In diesem Fall hättest du andere Probleme als deine Mietkaution. Wenn die Einlagensicherung nicht mehr greifen kann, steht die Gesellschaft vor massivsten sozialen Verwerfungen.
Ja klar, aber das versagen der einlagensicherung ist gleichbedeutend mit dem Systemzusammenbruch. Danach bezahlt man vermutlich eher mit Konserven und Zigaretten als mit Geld.
In welcher Form der Vermieter den Rückerstattungsanspruch gegenüber dem Mieter erfüllt, ist Verhandlungssache.
Der Mieter hat Anspruch auf die Erstattung in Geld, vor allem dann, wenn er z.B. Nichtraucher wäre oder keine Konserven annehmen möchte.
Das Versagen der Einlagensicherung, auch in Verbindung mit einem Systemzusammenbruch, berührt den Anspruch des Mieter gegen den Vermieter jedenfalls nicht.
Diese wurde vom Vermieter ohne Rücksprache mit mir bei einer Bank auf ein verzinstes Konto angelegt (was im Grunde ja nicht verkehrt ist).
Ihr Rückzahlungsanspruch besteht gegenüber dem Vermieter.
Wenn die Einlagensicherung auch nicht hilft, haftet der Vermieter.
Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter in jedem Fall für die Rückzahlung der Kaution.
Der Anspruch beseht gegenüber dem Vermieter.