Mietkaution, wem gehört das Konto?

4 Antworten

Wie muss der Vermieter die Mietkaution anlegen?

Hier hat der Gesetzgeber eine verbindliche Regelung getroffen. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB), um den Mieter im Falle einer Insolvenz des Vermieters zu schützen und das Pfandrecht der Banken auszuschließen.

Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:

https://deutschesmietrecht.de/kaution/63-kaution-anlage.html

Du schreibst:

Nun kommt meine Mutter mit der Bank nicht klar und versteht auch die Hintergründe nicht. Ich denke, dass dieses Konto gar nicht meinem Vater gehört, sondern dem Vermieter.

Gut zu wissen:

Davon gehe ich auch einfach mal aus. Das beste wird sein, sich im Bezug auf die Kaution an den Vermieter zu wenden.

Hier bekommt deine Mutter auch Auskunft über die bis heute angefallene Verzinsung. Im Laufe der Jahre ist da ja evtl. auch etwas zusammen gekommen.

Du schreibst:

Und sie müsste jetzt sich als Erbe die Kaution auszahlen lassen und dann neu einzahlen als neuer Mieter.

Mein Tipp:

Genau das sollte deine Mutter besser vermeiden. Zudem sehe ich auch weder eine gesetzliche Verpflichtung noch einen wirtschaftlichen Vorteil!

Du schreibst:

Meine Mutter hat den Vertrag übernommen, ist jetzt Mieterin und wollte die Kaution umswitschen.

Gut zu wissen:

Als Eheleute haben deine Eltern auch vor dem Tod deines Vaters gegenseitig für den jeweils anderen gehaftet.

Es sei denn, deine Eltern hätten eine wirksame Gütertrennung vereinbart.

Rechtlich gesehen ändert sich für deine Mutter durch die Umschreibung des Mietvertrags eher nichts.

Aufgrund der Erbschaft hast deine Mutter die Pflichten und Rechte deines Vaters übernommen.

Warum das Switschen möglicherweise nicht so günstig ist erkläre ich dir mal kurz. Muss nicht so sein - sollte jedoch vorher geklärt sein.

Nehmen wir einmal an, deine Eltern haben die Wohnung gemietet, als noch in D-Mark gezahlt wurde.

Die Einkommen waren niedriger, natürlich auch die Mieten und selbstverständlich die Mietkaution von drei Monatsmieten.

Weißt du wann deine Eltern eingezogen sind und wie hoch die damalige Miete in etwa war?

Wenn die alte Kaution ausgezahlt werden soll um anschließend als Mietkaution wieder eingezahlt zu werden, kann es durchaus sein, dass der damals hinterlegte Betrag die Anforderungen an eine Kaution nicht erfüllen und das die neue Mietkaution aufgrund der aktuellen Miete angepasst wird.

Mein Tipp:

Wenn es bereits eine Übernahme des Mietvertrags durch den Vermieter gab, sollte deine Mutter vielleicht einfach der Form Halber sich als Begünstigste im Bezug auf das Kautionskonto einsetzen lassen.

Das kann sogar Sinn machen. Zum Beispiel wenn ich nun mal folgendes Szenario weiter spinne.

Nehmen wir einmal an, deine Mutter wohnt in einem Mehrfamilienhaus und die Immobilie wird an einen neuen Eigentümer verkauft.

Eventuell sogar an einen Investor, der die Wohnungen einzeln als Eigentumwohnungen weiter verkauft.

Kauf bricht Miete nicht - Deshalb kann deine Mutter trotz Eigentümer-Wechsel unbesorgt weiter wohnen.

Doch leider kommt eben für alle mal der Tag, an dem alles zu Ende ist.

Zwar würde der Erbschein auch den Anspruch auf die Mietkaution klären, doch eventuell kann dies mit unnötigen Laufereien verbunden sein.

Nämlich dann, wenn belegt werden muss, dass es sich bei dem Begünstigten um deinen Vater handelt und die Kaution zur Erbmasse deiner Mutter zu zählen ist.

Auf dem Erbschein taucht wahrscheinlich nur deine Mutter als Erblasserin auf.

Theoretisch wäre jedoch auch Möglich, dass nicht Mann und Frau die Wohnung gemietet haben sondern Bruder und Schwester.

Weigert sich der neue Vermieter nun die Kaution auszuzahlen und kann es evtl. nicht weil er sie unterschlagen hat, müssten die Erben den Anspruch einklagen.

In diesem Fall müsste der Anspruch in jedem Fall nachgewiesen werden. Das führt nicht selten zu kostspieligen, weil beglaubigten Dokumenten und anderen Behörden-Auflagen, die man sich bei rechtzeitiger Änderung der Eigentumsverhältnisse eventuell ersparen könnte.

Fazit:

Deine Mutter sollte einfach dafür sorgen, dass deine Mutter als Begünstigte und Anspruchsberechtigte der hinterlegten Mietkaution festgestellt wird.

Mein Tipp:

Was man in solchen Fällen am besten macht, bzw. unterlässt sagt dir auch zuverlässig die Verbraucherzentrale oder der Mietverein.

Das kostet eventuell eine Beratungsgebühr von etwa 50,- EUR. Gut investiertet Geld - um auf der sicheren Seite zu sein, wie ich finde!

Woher ich das weiß:Recherche
Und sie müsste jetzt sich als Erbe die Kaution auszahlen lassen und dann neu einzahlen

Nein. Die Kaution steht dem Vermieter zu während der gesamten Mietzeit. Er muss nchts auszahlen.

Oder gibt es tatsächlich so eine Konstellation, dass die Kaution auf einem seperaten Konto des Mieters verbleibt und an bestimmte Bedingungen geknüpft ist?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Der Mieter kann ein Konto angelegt haben und dieses für die Mietkaution an den Vermieter verpfändet haben. Es kann aber auch sein, dass der Vermieter ein Treuhandkonto angelegt hat.

Du kommst mit der Beantwortung hier also nicht weiter. Du musst zuerst nachschauen, was für ein Konto es ganz genau ist und auf wen es läuft.

... das Konto gehört dem, der es anlegt.

Bei mir also dem Mieter, oder mir, wenn es so sein soll, da ich immer noch Zinsen von bis zu 4% bekomme.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder hat der Mieter selbst ein KAutionssparbuch, auf dem das Geld rumlümmelt, aber erst nach Freigabe durch den Vermieter wieder ausgezahlt werden darf, oder der Vermieter hat die KAtion getrennt von seinem eigenen Geld zum üblichen Zinssatz angelegt.