Wie lange muss mein ehemaliger Rechtsanwalt meine Unterlagen aufbewahren und besteht eine Herausgabepflicht, wenn ich etwas benötige?

2 Antworten

Die Akten "gehören" dem Anwalt. Du kannst aber eine Kopie verlangen. Die musst du natürlich bezahlen.

Aber eigentlich solltest du diese Kopien ja auch selbst haben.

Der Anwalt schreibt ja nicht über deinen Kopf hinweg, den Gegner oder das Gericht an.

Google mal nach Aufbewahrungsfristen.

Eine Herausgabepflicht besteht nicht, Kopien wären möglich