Kann ein Rechtsanwalt einen Antrag mit Amtshilfeersuchen stellen?
Kann ein Rechtsanwalt grundsätzlich so einen Antrag dem Gericht stellen?
Amtshilfeersuchen gibt es in verschiedenen Anwendungen.
Ich meine aber nur, ob ein Rechtsanwalt so etwas überhaupt beantragen kann.
2 Antworten
Anscheinend ist dir nicht klar, was Amtshilfe bedeutet:
Der Begriff der Amtshilfe kennzeichnet eine Unterstützungshandlung einer Behörde für eine andere Behörde.
https://www.juraforum.de/lexikon/amtshilfe
Ein Rechtsanwalt ist keine Behörde.
Ein Rechtsanwalt kann Anträge stellen, aber wie schon gesagt kein Amtshilfeersuchen, weil er keine Behörde bzw. kein Amt ist.
In einem Strafverfahren kann das evtl. die Staatsanwaltschaft tun.
Ich habe das jetzt nicht verstanden.
Ich versuche mich genauer auszudrücken.
Ein Rechtsanwalt stellt dem Gericht eine Bitte, dass ein Amtshilfeersuchen durchgeführt werden soll.
Die deutsche Behörde hat die Informationen nicht in Deutschland.
Deshalb soll die deutsche Behörde durch die ausländische unterstützt werden.
Kann der Rechtsanwakt so vorgehen?
Ich meine das entscheidet ja die Richterin.
Das Amtshilfeersuchen muss dann entweder das Gericht oder die Staatsanwaltschaft stellen, vorausgesetzt, dass es überhaupt ein entsprechendes Abkommen mit diesem Staat gibt.
Ja das meine ich.
Aber kann der Rechtsanwalt das deutsche Gericht dazu bitten, den Antrag zu stellen?
Ja, das kann er.
Ja, in der Konstellation könnte das gehen.
Win Rechtsanwalt ist keine Behörde oder kein Amt. Deshalb kann er auch kein Amtshilfeersuchen stellen.
Was ist, wenn ein Rechtsanwalt den Antrag an eine deutsche Behörde stellt, die vom Richter genehmigt wird, aber die Daten im Ausland sind.
Wird dann das Amtshilfeersuchen durch den Rechtsanwalt genehmigt?