Gericht/Minderjährig?

3 Antworten

In familienrechtlichen Verfahren ist man ab 14 verfahrensfähig. Du kannst den Antrag also selber stellen.

Geh zum örtlichen Amtsgericht und erkläre alles auf der Geschäftsstelle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ähm wieso du.?

Wenn dein Vater Umgang will, muss er sich drum kümmern!

Nicht du!

Es gibt keine Vormündin..

Ich wüsste nicht wieso die Umgang einklagen solltest

Kerosine  10.05.2020, 22:21

Woher willst du wissen, dass es keine Vormündin gibt?🤔

Maleficent666  10.05.2020, 22:21
@Kerosine

Vormund....egal ob Männlein oder Weiblein....es heißt Vormund

Soweit ist Gendern noch net

Kerosine  10.05.2020, 22:43
@Maleficent666

Achso. Das hab ich mich schon oft gefragt😅

"Eine Vormund"?🤔

Maleficent666  10.05.2020, 22:59
@Kerosine

Ja ein Vormund...

Jemand der redet den Mund vorne hat 😂

Kerosine  10.05.2020, 23:04
@Maleficent666

"Das ist Frau X, sie ist meine Vormund"

Funktioniert irgendwie auch nicht😆

Wenn dein Vater das möchte soll auch er das machen.