Wohngeld als Minderjähriger beantragen?

4 Antworten

Wohngeldberechtigte Person ist nur der Mieter von Wohnraum für die von ihm genutzte Wohnung. In deinem konkreten Fall bedeutet das,

  • du kannst zwar einen Antrag stellen, bekommst aber eine Ablehnung, da du nicht Mieter von Wohnraum bist,
  • dein Vater kann ebenfalls einen Antrag stellen und bekommt eine Ablehnung, weil er den Wohnraum nicht nutzt.

Aber mal unabhängig davon, auf Haushalte, zu denen ausschließlich Personen gehören, die dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG haben, ist das Wohngeldgesetz ohnehin nicht anzuwenden. Also selbst wenn du Mieter der Wohnung wärst, würdest du kein Wohngeld erhalten.

.... nachdem Du ja offiziell keine Miete bezahlst, kannst Du auch keinen Zuschuß bekommen.

Zudem wird für diesen Zuschuß meist Einkommen benötigt. Ich kann aus der Frage nicht ersehen, ob da etwas kommt.

Wohngeld ist abhängig vom Einkommen und dazu gehört auch der Elternunterhalt ....

TreudoofeTomate  25.09.2017, 13:41

Das Einkommen ist irrelevant, wenn man nicht Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum ist. Denn nur dann ist man überhaupt wohngeldberechtigt.

frodobeutlin100  26.09.2017, 20:11
@TreudoofeTomate

er ist schon Mieter .... der Vater unterschreibt den Vertrag da minderjährig

Was machst Du in München? Während einer Ausbildung wäre BAB möglich.