Hartz 4 : Rechtsanwalt von Mieterverein oder Rechtsschutzversicherung?

15 Antworten

Nachdem das Kind auf deutsch gesagt in den Brunnen gefallen ist,bringt dir der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung jetzt auch nichts mehr !

Hast du denn erst einmal fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch eingelegt,wenn du mit einer Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden warst ?

Dann kannst du danach beim zuständigen Sozialgericht kostenlos klagen,kannst dir auch beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt holen,der ist ggf.kostenlos und sollte es etwas kosten dann max. 20 €.

Bei einem Mieterverein müsstest du sicher auch erst mal Mitglied sein und da wird es sicher auch so laufen wie bei einer Rechtsschutzversicherung.

Eine Rechtsschutzversicherung tritt nur für den Fall ab Beginn der Versicherung ein. Zudem sind in den meisten Versicherungen eine Wartezeit von 3-6 Monate verankert. Also diese Planung so wie Sie diese vorhaben funktioniert nicht.

Gehen Sie aufs Amtsgericht, beantragen Sie dort für ihre Problematik einen Beratungshilfeschein unter Vorlage ihrer Einnahmen und gehen Sie nach Ausfertigung von diesem zu einem Fachanwalt für Mietrecht, der Sie für diesen Beratungshilfeschein beraten wird und dann mit dem Staat abrechnet.

Mit freundlichen Grüßen

KaterKarlo2016

Torrnado 
Fragesteller
 11.02.2017, 12:50

das Problem besteht aber darin, daß ich in all den letzen Monaten Einnahmen hatte ( Kleinkredite von jeweils 100 - 300 € ) und ich befürchte, daß dann der Beratungshilfeschein abgelehnt wird.

ich benötige aber unbedingt einen Anwalt, weil ich sonst gegen meine Vermieterin ( sie ist selbst Juristin ) keine " Chance " habe !  :(

KaterKarlo2016  11.02.2017, 12:57
@Torrnado

Alternativ an die Verbraucherzentrale wenden in der Mietsache, diese beraten günstig.

LouPing  11.02.2017, 13:00
@Torrnado

Hey Torrnado

Du hattest Einnahmen-also solltest du auch lernen davon etwas zur Seite zu legen. 

Du kannst nicht immer erwarten das die Allgemeinheit für deine Probleme aufkommt. 

Zunächst mal die Frage:  Lässt sich dein Streit in keinem Fall selber lösen? Was war die Ursache oder ist deine Vermieterin eventuell sogar im Recht? Versuche mal Emotionen aussen vor zu lassen und auf eine Gesprächslösung hin zu wirken. In vielen Fällen hilft es doch. Und wenn du selber es nicht kannst weil schon zu viele Emotionen im Spiel sind, frage einen dir vertrauten Menschen der mit der Sache ansich nichts zu tun hat ob er das Gespräch für dich führt. Ich selber habe so schon viele Problem gelöst. 

Rechtsschutz zahlt nur nach Wartezeit und für Fälle die während der VErtragslaufzeit / BEginn eingetreteten sind.  

Und wenn du Einkommen hast, warum sollte dann die Allgemeinheit für dich die Kosten übernehmen in Firm eines BeratungGutscheines? ( früher Prozeßkostenhilfe). Eventuell muss aber auch diese, mit kleinen Raten zurück gezahlt werden. 

Du hast doch geschrieben, du wärst rechtsschutzversichert, jetzt doch nicht?

Beides kostet, so um die 100 Euro im Jahr. Beim Mieterverein wirst du direkt beraten, bei den meisten Rechtsschutzversicherungen, erst nach 3 Monaten. Und da werden dann nur Fälle bearbeitet, die nach dem Abschluss eingetreten sind, alles, was dich bisher so stört, ist nicht mit drin.

Also, Mieterverein. Je nach Anwalt kann es aber auch ein Griff ins Klo sein. Ach ja, der Mieterverein schließt eine Rechtsschutzversicherung für dich ab, ich weiß allerdings nicht ob die sofort greift oder auch erst nach 3 Monaten. Aber auch da ist es so, versichert sind nur neue Fälle.

Rechtsschutzversicherung und Mieterverein bedürfen einer Wartefrist. Wenn die Streitsache  bereits anliegt, hast du keinen Anspruch auf deren Leistung.

Da du Transferleistungen vom JC (Harz4) bekommst, hast du aber Anspruch auf Beratungsbeihilfe und Prozesskostenhilfe.

Die Beratungsbeihilfe beantragst du direkt beim Amtsgericht. Da kannst du dir dazu einen versierten Anwalt aussuchen. Dieser berät dich und beantragt beim AG die Prozesskostenhilfe. Damit wäre der Rechtsstreit zunächst für dich fast kostenlos. Wenn nach Ende des Rechtsstreites (binnen 4 Jahren) deine Einkommensverhältnisse sich wesentlich verbessert haben sollten, darf die PKH zurückgefordert werden (in Raten). Sind 4 Jahre überschritten, ist die Rückforderung ausgeschlossen.