Wie lange hat Geschädigter Zeit, sich bei mir zu melden?

5 Antworten

Keine Sorge - die fünf Jahre haben auch nur Pro-Forma-Charakter, es steht sowieso bei solchen Fällen Aussage gegen Aussage und am Ende wird dann - wenn überhaupt - salomonisch geurteilt. Da könnte ja jeder kommen. Und verlässliche Zeugen nach fünf Jahren bei Fahrerflucht oder Ausparkschäden im geringfügigen Bereich?! Das ist doch Wunschdenken.

Das Meiste wird wegen Geringfügigkeit eingestellt und keiner kann am Ende irgendwo Profit schlagen - es sei denn, es kann alles lückenlos und einwandfrei nachgewiesen werden, dass DU an diesem Tag X hier und dort an Ort X dieses und jenes mit exakt diesem Auto verursacht haben solltest. Das ist faktisch unmöglich - zumal ja Autos auch mal verkauft werden und dann erst recht niemand mehr ein Beweisstück hat.

Letztlich bliebe noch zu klären, ob nicht DIR jemand reingefahren ist bzw. ob nicht irgendein anderer Verkehrsteilnehmer dein Auto gestreift haben könnte. Vor einigen Jahren hatte meine damalige Freundin und heutige Frau auch mal so was; da hatte sie merkwürdige blaue Kratzer an der Stoßstange und klapperte alles ab und suchte nach Kratzspuren ihres Autos auf den Parkplätzen auf denen sie war sowie an Inventar einer Aral-Tankstelle an der sie gewesen war, ehe klar wurde, dass da in Wahrheit jemand dagegen gefahren ist und tatsächlich gesehen worden ist, also meine Freundin unschuldig war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Fristen sind mir nicht bekannt ausser den bekannten 5 Jahren.. Könnte sein das der Fahrzeughalter im Urlaub oder einer längeren Reise ist und sich deshalb icht melden kann . Könnte genauso sein das der Schaden unbemerkt bleibt bis unter einen Stoßfänger wegen anderer Gründe eine Demontage erfolgt dieser nachgewiesen werden kann..

Damit wirst du einige zeit warten müßen und ev gedanken wer da was gemacht hat oder ev geschädigt wurde.. Die Polizei informiert normalerweise die betroffenen Fahrtzeughalter und du wirst in den nächsten Wochen entweder was Hören oder auch nicht..

Es ist tatsächlich keine eigenständige Frist festgelegt. Das heißt, es gilt die dreijährige Verjährungsfrist, die mit dem Ende des Kalenderjahres zu laufen beginnt. Ob der Geschädigte dann noch beweisen kann, dass der Schaden von Dir ist, würde ich mal in Frage stellen. Jede Versicherung würde das abweisen.

Ich verstehe dein Problem nicht so richtig. Wenn du das Gefühl hast, du bist irgendwo gegengefahren, bleibst du sofort stehen und schaust nach. Dann siehst du doch, ob, und wogegen.

Du hast dich nun wohl bei der Polizei gemeldet, das nützt dem Opfer aber nichts, denn der erfährt ja nichts davon.

Er wird ja sein Auto nicht vor jedem losfahren peinlich genau untersuchen und bei einer Beule zur Polizei laufen . Auch ein Pfosten geht nicht zur Polizei und fordert die Daten des Flüchtigen

Hessen001 
Fragesteller
 23.10.2021, 20:25

Ich weiß. Die ganze Sache ist ziemlich blöd gelaufen.

Hast du das nicht gemerkt? Oder erst später einen Schaden an deinem Fahrzeug gesehen? Oder wie geht das …

Rirarachengold  23.10.2021, 16:41

Schatz, ich bin irgendwie, irgendwann, irgendwo gegen gefahren....

Polizei, es ist irgendwie, irgendwann, irgendwo jemand gegen mein Auto gefahren...

😂

Hessen001 
Fragesteller
 23.10.2021, 16:57

Doch, ich habe es gemerkt. Habe aber erst einmal Panik bekommen und bin ein paar Meter vorwärts gefahren. Als ich dann wieder zur Vernunft kam, konnte ich nicht mehr nachvollziehen, gegen welches Auto ich gefahren bin oder ob überhaupt und nicht etwa gegen einen Pfosten