Fahrerflucht - Selbstanzeige - Unfallgegner nicht auffindbar?
Hallo,
leider ist mir gestern ein schweres menschliches Versagen unterlaufen. Auf einem sehr engen und sehr vollen Parkplatz bin ich wegen einem Moment der Unachtsamkeit einem Auto an der Seite angefahren. Im Schock habe ich erst einmal mir alles angeguggt und eine Weile auf den Geschädigten gewartet. Dieser war nebenbei aus dem Ausland. Leider hatte ich auch mein Handy nicht dabei und wusste nicht wo in dem Ort, wo ich war die nächste Telefonzelle ist. Nachdem der Geschädigte nach 30 Minuten immer noch nicht da war, beschloss ich, dass ich weiterfahre und zu Hause die Polizei kontaktiere. Gerade in dem Moment, wo ich um die Ecke gefahren bin, habe ich bemerkt, wie der Geschädigte kam. Er hat den Schaden nicht bemerkt und ich konnte leider auch nicht mehr aussteigen, da ich schon so gut wie auf der Straße war. Die Polizei habe ich dann kontaktiert und alles geschildert.
Was kann nun auf mich zukommen? Die Polizei hat sich am Telefon meinen Namen, Anschrift und Kennzeichen notiert und meinte, dass sie sich meldet, wenn etwas vom Halter bekannt ist. Leider habe ich in meiner Panik (und das ist kein Witz) nicht auf Automarke oder Kennzeichen geachtet. Ich konnte nur die Farbe beschreiben. Die Polizei kam auch nicht bei mir vorbei nach der Kontaktaufnahme um irgendwelche Spuren zu sichern oder ähnliches. Sie meinte halt einfach nur, dass sie sich melden würde, wenn der Geschädigte sich meldet.
Habe ich nun noch etwas zu befürchten? Was würde passieren, wenn sich der Geschädigte nicht auffinden lässt?
PS: Ich möchte anmerken, dass es das allererste Mal ist, dass mir ein Unfall passiert ist und ich dementsprechend auch so reagiert habe. Beim nächsten Mal werde ich mich besser verhalten. Bitte macht mir keine Vorwürfe.
Viele Grüße
3 Antworten
Wenn sich der Geschädigte nicht mit der Polizei in Verbindung setzt, wird wahrscheinlich gar nichts mehr passieren.
Du hast Dich nach der Wartezeit auf dem Parkplatz selbst bei der Polizei gemeldet. Wenn sich der Geschädigte nicht meldet - was soll die Polizei machen? Einen Rechercheansatz gibt es nicht, der Schadenumfang ist nicht bekannt - ergo wird sie dann irgendwann die Akte schließen.
Die Polizei wird sich bei dir nur melden , wenn der Halter des Unfallgegner bekannt ist . Zwecks Schadenabwicklung .
Du solltest den Unfall deiner Haftpflicht vorsorglich melden .
du hast gewartet und zu Hause gleich die Polizei informiert, eine Fahrerflucht sieht anders aus; der Unfall ist registriert.
wenn sich der Geschädigte nicht mehr meldet verläuft das im Sand.
melde den Unfall bei der Haftpflicht
Danke für deine Antwort. Kann ich dich noch fragen, warum du das denkst? Ich bin momentan etwas zerstreut und weiß nicht was noch auf mich zukommen könnte, auch da es ja das allererste Mal ist, dass mir überhaupt ein Unfall passiert ist. VG