Wie kann es sein, das Strom in der Miete enthalten ist?

5 Antworten

Hier bei uns kommt es durchaus mal vor dass der Strom mit über die Miete abgerechnet wird, wenn der Vermieter einen Vertrag mit den Stadtwerken hat. Sinnvoll ist es allerdings nicht. So zahlst du deinen Abschlag mit der Miete zusammen und du weißt nicht, wie hoch dein Verbrauch ist, bzw. Ob du was wieder bekommst oder du nachzahlen musst. Es ist ratsam bei den Stadtwerken nachzufragen, ob ein Vertrag mit deinem Vermieter existiert. Außerdem ist er verpflichtet, dir Unterlagen darüber auszustellen, damit du verfolgen kannst ob du wirklich Strom nachzahlen musst oder du was wieder bekommst. Aber rechtens ist es, diese Form gibt es tatsächlich.

Jessi459 
Fragesteller
 07.10.2018, 13:56

Kann ich denn einfach so ohne Erlaubnis, Auskunft holen, ob ein Vertrag mit meinem Vermieter existiert?

EinGast99  07.10.2018, 15:10
@Jessi459

Kann ich denn einfach so ohne Erlaubnis, Auskunft holen, ob ein Vertrag mit meinem Vermieter existiert?

Auskunft erbitten kannst Du, Antworten bekommst Du nicht - bist ja kein Vertragspartner.

Dazu kommt, bei welchem Lieferanten magst Du anfragen Dein Vermieter hat ja freie Lieferantenwahl.

PolluxHH  07.10.2018, 14:55

Bein einer pauschalen Abrechnung über die Miete, also einem Inklusivvertrag, ist eine Nachzahlung unzulässig. Solche Verträge sind selten, da sich der Vermieter damit eigentlich schlechter stellt, denn er darf über die in die Miete eingerechnete Pauschale den Mieter nicht (erkennbar) schlechter stellen als mit Abrechnung. Ebenfalls darf er nicht ohne Nachweis ohne weiteres die Inklusivmiete aufgrund höherer Verbräuche anheben (hierzu bedürfte es eines Nachweises auf dem Niveau einer Abrechnung). Der Vermieter ist der Vertragsnehmer bei den Versorgern, was noch andere Vorteile für den Mieter mit sich bringt.

In diesem Fall ist er NICHT verpflichtet, Unterlagen zu Verfügung zu stellen, denn es entfällt jede Pflicht zu einer Abrechnung der inkludierten Versorgung (mit Strom). Zulässigkeit solcher Verträge siehe u.a. §556a Abs. 2 Satz 3 BGB.

Besonders bei älteren Immobilien (umgebaute Einfamilienhäusern z.B.) wäre ggf. eine komplette Neuverlegung der Elektroinstallation nötig, um eine dann vermietete Wohnung über ein einziges Hauptkabel mit Strom zu versorgen, was dann über einen Zähler laufen könnte. Wenn man eine Neuinstallation vermeiden will, bliebe nur, dies in die Miete zu integrieren.

Dieser Vertrag wurde bei Vertragsschluß akzeptiert. Vielleicht sollte man einmal eine Vergleichsrechnung aufmachen, wie sich Mieter mit Betriebskostenabrechnung im Vergleich stellen bei vergleichbaren Wohnungen (meist schlechter).

Jessi459 
Fragesteller
 07.10.2018, 15:02

Wie kann ich das verstehen mit einer Inklusivvertrag? Sowas haben wir nicht bekommen.

kiel247  14.10.2018, 11:43

Du kannst sehr wohl Auskünfte einfordern.
Vor ca. 4 Jahren habe auch ich meinen Stromanteil an meinen privaten Vermieter gezählt wie alle anderen 16 Parteien des Hauses auch. Bis der Strom auf einmal weg war. Auf Nachfrage bei der Stadtwerke hieß es, dass bei dem Vermieter Schulden in Höhe von 18.000€ aufgelaufen sind weil er die Abschläge nicht an die Stadtwerke weitergeleitet hat.
Und diese Auskünfte wurden uns als Mieter zur Verfügung gestellt.
Das haus wurde somit Zwangsversteigert, und die Stromversorgung wurde wieder hergestellt.
Die Abschläge haben wir dann direkt an die Stadtwerke geleistet, und der Vermieter verlor das Gebäude und wurde verklagt. Vorteile sehe ich darin wenige. Du hast keine freie Verfügung und kannst nicht mal einen Stromwechsel o.ä vornehmen.

Gibt es durchaus. Dann wir in der Nebenkostenabrechung geguckt, was du mehr oder weniger verbraucht hast. Der Grundsatz geht häufig nach dem Richtwert für die Wohnungsgröße.

Steht es direkt so im Mietvertrag oder wie kommst du darauf?

Jessi459 
Fragesteller
 07.10.2018, 13:55

Ich habe den Vermieter gefragt, wo unser Stromzähler ist, weil das alles so unübersichtlich ist, er hatte dann gemeint, es ist unrelevant, da Strom eh in der Miete enthalten ist.

Bist du sicher, dass dein Wohnungsstrom gemeint ist? Bestimmt wird da der Strom für die Heizung und das Treppenhauslicht abgerechnete und nicht dein privater Strom...

Woher ich das weiß:Recherche
Jessi459 
Fragesteller
 07.10.2018, 14:00

Er hatte gesagt, das es der Strom für den privaten Verbrauch ist, das war bei der Vormieterin auch so, ich kann mir das fast aber gar nicht vorstellen...

Da wird wohl der Strom für Treppenhaus gemeint sein.

Jessi459 
Fragesteller
 07.10.2018, 13:55

Nein, das ist nicht gemeint.