Strom Zwangsabmeldung?

2 Antworten

Da Du zwangsabgemeldet wurdest, bist Du mit Deinem Stromzähler in der Grundversorgung gelandet. Das Dein Vermieter da einen Fehler gemacht hat, befreit Dich nicht von der Pflicht, dich jetzt schleunigst um einen neuen Anbieter zu bemühen. - Er wird aber auch Post vom Grundversorger mit einem Abschlagsplan bekommen,, da ein nicht angemeldeter Leerstand vermutet wird.

Der Netzbetreiber hat wahrscheinlich deinem EVU mitgeteilt, das der Zähler, mit dem Du Dich anmelden wolltest, gar nicht Dein Zähler ist. Deshalb die "Rückabwicklung". Es ist gar kein Liefervertrag zustande gekommen, weshalb Du kein Kunde von dem ersten Anbieter bist.

Aus der Praxis empfehle ich Dir, jetzt erst noch einmal zu prüfen, ob Du jetzt den richtigen Stromzähler kennst.

Ich gehe mal davon aus, das dein Einzug schon länger als 6 Wochen zurück liegt? - In dem Fall musst Du dich jetzt leider erst mal beim Grundversorger melden. Nur der kann Dich rückwirkend länger als diese Frist beim Netz anmelden. Wenn Du das Begrüßungsschreiben mit Kundennummer und richtiger Zählernummer hast, kannst Du Dir einen x-beliebigen EVU suchen und wechseln. Anders geht das jetzt leider nicht mehr.

Versteh ich das richtig, Du weißt nicht welcher Dein Stromzähler ist bzw. war?

Blafasel33 
Fragesteller
 02.12.2015, 17:04

Ich kann es mal hoffentlich kurz zusammenfassen :). Bei meinem Einzug wurde mir eine Stromzählernummer gesagt, die wie sich im nachhinein herausgestellt hat einem Nachbarn gehört. Jedoch hatte ich mich mit der Stromzählernummer des Nachbarn bei einem Stromanbieter angemeldet. Dieser hat mich dann kurz danach zwangsabgemeldet, da es wohl nicht mein Stromzähler sei usw. 

Nun habe ich wohl selber herausgefunden welcher Stromzähler meiner ist, da meine Vermietungsgesellschaft sich seit Wochen nicht darum kümmert. 

Meine eigentliche Frage ist ob eine Zwangsabmeldung = Kündigung ist, oder ich weiterhin Kunde von dem Stromanbieter bin zu dem ich gewechselt bin und ich meine richtige Stromzählernummer nachreichen muss.  Ich würde nämlich am liebsten jetzt zu einem anderen Stromanbieter wechseln.

EnergieAndi  02.12.2015, 19:26
@Blafasel33

Ja, Zwangsabmelddung = Stornierung = Kündigung