Vormieter hat seinen Strom nicht gekündigt. Nun kam die Nachzahlung.

11 Antworten

Der Vormieter muss zahlen schließlich hat er ja nicht den Vertrag gekündigt und die Rechnung läuft auf seinen Namen.Ihr könnt am besten das Problem lösen indem du den Netzbetreiber fragst wie der letzte jährliche Verbrauch war.und dann ziehst du den ab und erhälst somit deine verbrauchten kwhs.Dann würde ich raten das sie sich gleich um einen günstigeren Anbieter kümmert.am besten über check24.

der Strom ist normalerweise nie in der Miete enthalten. Man müsste den Mietvertrag einsehen um das zu beantworten.

Strom ist nie in der Miete enthalten. Der Vormieter hätte sich bei den Stadtwerken abmelden müssen. Mit den Stadtwerken reden und Situation erklären.

LastOfUs94 
Fragesteller
 22.06.2015, 23:04

Gut, aber wenn es so sei. Ist er nicht im Endeffekt trotzdem selber schuld? Er hätte doch wohl eher mitkriegen müssen, dass jeden Monat 35€ abgebucht werden.

cannelloni  22.06.2015, 23:07
@LastOfUs94

da der Vormieter immer noch Vertragspartner der Stadtwerke ist muß er erst mal zahlen. Sich nicht abzumelden war sein Fehler.

AalFred2  23.06.2015, 10:03
@cannelloni

Er kann sich aber natürlich das Geld von ihr wiederholen.

Strom der Wohnung ist regelmäßig nicht in der Miete erhalten und im Ggs. zu Kaltwasser und Heizenergie wird die grds. nicht vom Vermieter vorbezahlt und abgerechnet.

Vielmehr schliesst jeder Mieter seinen eigenen Verorgungsvertrag bei einem (auch anderen Anbieter) über Strom ab und bezahlt den über Abschlagszahlungen und Abrechnung selbst.

Insofern ist mir auch unklar, wieso dem Vormieter eine Forderung zuging: Man sollte meinen, er hat seinen Vertrag bei Auszug gekündigt und nach Zählerstand abgerechnet. Damit wäre die Rechnung dem Vermieter als Vetragsschuldner (Anschlussinhaber Zähler) angefallen.

In jedem Fall muss der Vormieter aber fremde Verbräuche nicht bezahlen und hätte tatsächlich einen Erstattungsanspruch - und zwar über den Betrag, den er ab seinem dokumentiertem Zählerstand nicht mehr verbrauchte :-O

G imager761

Klärt das mit dem Energieversorger ab. Vermutlich ist die Nachzahlung an den Vormieter berechtigt, denn wie sonst, kommt man darauf, deinen Stromverbrauch an die neue Adresse zu schicken?

Da du dich nicht angemeldet hast, wirst du sicher deine eigene Rechnung für die vergangenen Monate erhalten, wenn du dich jetzt dort meldest. Ist ne Vermutung und von daher gleich beim Energieversorger vorsprechen. lg