Wie funktioniert das mit Selbstständigkeit, Gewerbe anmelden, Steuern zahlen, Steuererklärung..?

3 Antworten

Eine Seuererklärung musst du vermutlich ohnehin abgeben. Was die Selbständige Arbeit angeht... die verlangt in jedem Falle eine separate Gewinnermittlung, also Einnahmeüberschussrechnung bzw. Bilanz (wenn du unbedingt bilanzieren möchtest,w as aber aufwändiger ist).

Das mit deinen 9000 Euro ist der Grundfreibetrag. Der Bezieht sich aber auf ALLE deine Einkünfte. Also sowohl auf die aus Nicht selbständiger Arbeit, als auch auf die aus selbständiger Arbeit. Dementsprechend wird vermutlich das, was du darin verdienst auch ganz 'normal' versteuert.

Die Steuern werden zudem nicht auf das Monatliche Einkommen, sondern auf das Jahr gerechnet. Alo bezogen auf das Wirtschaftsjahr, das in der Regel dem Kalenderahr entspricht.

Wenn du unterährig zahlen willst bieten sich Vorauszahlungen an, auch die sind aber von der voraussichtlichen Jahressteuer auf die Quartale runtergerechnet.

Das wird vom Finanzamt errechnet und dir via Steuerbescheid mitgeteilt. Du musst dann nur noch die Abschlusszahlung leisten oder bekommst Geld zurück, wenn die Vorauszahlungen den Steuerbetrag überstiegen haben.

Was du selbst berechnen kannst wäre die Umsatzsteuer.

Also du musst keine Steuern zahlen, wenn du IN DER SUMME deiner Einkommen nicht über den Grundfreibetrag kommst, der liegt nahe deinen genannten 9.000. Zu deinen Fragen:

  1. Ja, selbstverständlich muss man das.
  2. Du zahlst deine Steuern vorschüssig nach den Zahlen der letzten Steuererklärung. Im ersten Jahr wirst du nach deinem geplanten/geschätzten Ergebnis gefragt und danach eingestuft. Schreibst du da eine Null hin, zahlst du erstmal nix, dafür nachher alles auf einmal.
  3. Du musst wie gesagt deine Steuererklärung machen und Erträge und Kosten einreichen, je nach Art deines Gewerbes und der Grundlage deiner Selbstständigkeit (Einzelunternehmer, GmbH etc.), dein Betriebsergebnis also ausrechnen und vorlegen. Das FA prüft dann deine Berechnung und errechnet die Steuer, die du zu zahlen hast.
BeviBaby  04.07.2020, 22:42

Ich finde die GmbH hier kein gutes Beispiel. Denn da müsste im Endeffekt nicht ER irgendwas für seine Steuer einreichen, sondern ER als Vertreter der GmbH im Rahmen der Körperschaftsteuer.

Rodrigo89  04.07.2020, 22:47
@BeviBaby

Da er überhaupt nix drüber geschrieben hat, was er machen will, sollte man drauf hinweisen, dass es da Unterschiede gibt, dachte ich mir. Denn das mit der EÜR, was da jemand geschrieben hat, kannste bei Bilanzierungspflicht mal dezent vergessen. Und er muss natürlich nicht nur für die Körperschaftssteuer erklären als Gesellschafter-Geschäftsführer seiner GmbH, da kommt noch ein bisschen was oben drauf. Jedenfalls hat er nix darüber geschrieben, dass er als Einzelunternehmer firmieren will, deswegen.

RationalFaith 
Fragesteller
 04.07.2020, 22:55
Du zahlst deine Steuern vorschüssig nach den Zahlen der letzten Steuererklärung. Im ersten Jahr wirst du nach deinem geplanten/geschätzten Ergebnis gefragt und danach eingestuft. Schreibst du da eine Null hin, zahlst du erstmal nix, dafür nachher alles auf einmal.

Heißt also zum Beispiel: Im ersten Jahr 8000€ im Jahr. Im Zweiten Jahr dann 10000€ im Jahr, wovon dann z.B 3500€ als Steuern rausgehen und dann zahlt man im dritten Jahr auch die 3500€ und jenachdem ob man dann im dritten Jahr mehr oder weniger als 10000€ verdient hat, wird dir dann Geld zurück gegeben oder man muss noch was drauf legen für die Steuern. Hab ich das richtig verstanden?

Rodrigo89  04.07.2020, 23:09
@RationalFaith

Das hast du im Grunde so richtig verstanden, die Zahlen sind ja nur Beispiele. Und das Ergebnis des dritten Jahres ist dann deine Bemessungsgrundlage für das vierte und so weiter. Man kann da ggf. auch mit dem Finanzamt reden, wenn beispielsweise absehbar ist, dass das Ergebnis des neuen Jahres sehr wesentlich vom Vorjahresergebnis abweicht. Deine Steuervorauszahlung kannst du z. B. monatlich überweisen. Im Grunde ist das dann ähnlich wie mit der Einkommenssteuer von deinem Gehalt, die wird ja auch vom Monatsgehalt abgeführt und dann am Jahresende nachgerechnet und aufs Jahr betrachtet geradegerückt und da gibts dann ja meistens eine Erstattung als Angestellter.

du musst steuern zahlen, wenn du einen hauptjob hast

wenn du einen hauptjob hast, ist schon der 1. cent, den du mit dem gewerbe verdienst, steuerpflichtig

weil das gewerbeinkommen einfach zu deinem normalen brutto addiert wird und du für die summe steuern zahlst

du musst jedes jahr eine einnahmenüberschussrechnung denen vorlegen, jedes jahr

du zahlst steuern auf dein gesamteinkommen

im 1. jahr zahlst du die steuern jährlich

danach wissen sie ja, was du so ca zahlst, dann zahlst du im voraus, monatlich oder im quartal