Muss Autor ein Gewerbe anmelden?

6 Antworten

Ein Autor ist freischaffender Künstler. Auch wer mit eigenen Werken, die er über eine Plattform wie Kindle, BookRix, LoveleyBooks etc. Einkünfte erzielt, ist als Selfpublisher immer noch freischaffender Künstler.

Einkommenssteuer wird erst fällig, wenn ein Autor mit seinen Werken (durch Tantiemen seines Verlages, Honorare für Lesungen ...) oder als Selfpublisher Einkünfte erzielt. Von diesen Einkünften können dann die zu deren Erzielen entstandene Aufwendungen (Papier, Drucker, Toner, Porto Reisekosten...) gegengerechnet werden.

Wer Bücher (nicht selbst geschriebene) verkauft, betreibt einen Handel, also ein gewinnorientiertes Gewerbe, das angemeldet werden muss. Hier hat man es dann von Vorn herein mit zwei Arten von Steuern zu tun.

Entstehen aus dem Handel Einnahmen, sind diese zunächst als Umsätze umsatzsteuerpflichtig. Bücher unterliegen der verminderten Umsatzsteuer von 7%, (Buchpreis /107 * 100 = Nettopreis) Der ihn übersteigende Teil der Einnahme ist die Umsatzsteuer. Die Summe aller erzielten Nettopreise eines Zeitraums ist der Erlös. Die dazu im selben Berechnungszeitraum entstandenen Kosten (Verpackung, Versand Messestand ...) enthalten ebenfalls Umsatzsteuer (7 bzw. 19%). Diese nennt sich Vorsteuer, weil sie vorab gezahlt wurde. Die Summe der Vorsteuer wird der fälligen Umsatzsteuer gegengerechnet, so dass die Differenz abzuführen ist. Hierzu erstellt man eine Umsatzsteuervoranmeldung und reicht sie beim Finanzamt ein. Bis zu einer bestimmten Höhe der Erlöse ist alle drei Monate, ab einer bestimmten Höhe dann monatlich so eine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen und die ermittelte Steuer abzuführen.

Die Differenz aus Erlösen und Kosten machen die Einnahmen aus Gewerbebetrieb aus, und werden in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angegeben. Diesen können persönliche Aufwendungen gegengerechnet werden (Fahrkosten, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand am Messeort ...) Aus den Angaben in der Einkommenssteuererklärung berechnet das Finanzamt unter Berücksichtigung von Freibeträgen dann die zu zahlende Einkommenssteuer und setzt sie in einem Bescheid fest.

Als Autor sollte man sich zunächst auf das Schreiben konzentrieren. Was man später mit den damit erzielten Einnahmen macht, wird sich dann schon finden. Sehr große Beträge werden da zunächst nicht zusammenkommen, es sei denn, man landet sofort einen Bestseller, der auch noch weltweit verkauft wird.

Die Honorare (Tantiemen), die von Verlagen an Autoren gezahlt werden, bewegen sich in der Größenordnung von 5 bis 8 Prozent des Nettopreises des Buches. Buch kostet im Handel 9,90 € oder 14,90 (Ladenpreis / 107 * 100 = Nettopreis ; davon 8% = das Honorar pro verkauftem Exemplar) bei 9,90 € sind das 0,74 € und bei 14,99 € dann 1 €. Den Verkauf von 4.000 Exemplaren eines Buches sehen Verlage schon als recht ordentlichen Verkaufserfolg.

Im glücklichsten Fall hat man ein halbes Jahr an einem Buch geschrieben und bekommt im Laufe der folgenden drei Jahre kleckerweise insgesamt 4.000 € dafür gezahlt. Im schlimmsten Fall hat man drei Jahre an einem Buch gewerkelt, bekommt nur 5% bei einem Ladenpreis von 9,90 € (9,9 / 107 * 100 ; davon 5% = 0,46 € Honorar) Wenn dann das Buch auch noch im Verkauf floppt ...

Da lass mal die Bäume nicht so in den Himmel wachsen. Man sagt nicht umsonst, Schreiben ist eine brotlose Kunst. Es gibt in Deutschland wohl gerade einmal hundert Schriftsteller, die vom Schreiben allein leben können. Schiftsteller ist hierzulande auch kein Ausbildungsberuf

Schrifsteller gehören zu den freien Berufen, d.h. du musst kein Gewerbe anmelden, du musst aber die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt melden, und du musst auch Gewinne versteuern. Steuerpflicht ist unabhängig vom Alter.

kevin1905  22.04.2020, 12:16
Steuerpflicht ist unabhängig vom Alter.

Alles richtig bis auf den Satz hier.

Wenn du die ersten paar hundert Euro verdient hast, kannst du einen Freiberuf anmelden (lassen). Dahin musst du aber erstmal kommen.

Wenn du damit Gewinn erzielst musst du natürlich Steuern zahlen.

BlackDragon999  22.04.2020, 11:00

nur wenn er mehr als 450€ im Monat erziehlt

Valnar25  22.04.2020, 11:03
@BlackDragon999

450€ haben damit nichts zu tun. Der Grundfreibetrag beträgt in 2020 9.408€ pro Jahr.

ollesgemuese  22.04.2020, 11:04
@BlackDragon999

Nein, selbst bei 50€ muss ein Gewerbe angemeldet werden; sobald das regelmäßig geschiet und auch mit der Absicht, Gewinn zu erzielen.

ALso einen PC, den man mit Resten zusammenbaut und MAL verkauft für 600€

ist kein Gewerbe, verkaufst du aber regelmäßig Sata-Kabel für 70€ im Monat zählt das als Kleingewerbe.

BlackDragon999  22.04.2020, 11:04
@Valnar25

Steuern muss man zahlen, wenn man pro Monat mehr als 450 € erziehlt. (Kann aber auch falsch liegen)

BlackDragon999  22.04.2020, 11:05
@ollesgemuese

Ich meine aber, dass man Steuern als Einzel/Privat Person ab 450€ zahlt!

Valnar25  22.04.2020, 11:13
@BlackDragon999
Kann aber auch falsch liegen

Das kannst du nicht nur, das tust du auch. Das habe ich dir doch gerade erklärt.

450€ als Minijob sind die Grenze für Sozialversicherungspflicht. Das hat mit Steuern absolut NICHTS zu tun.

ollesgemuese  22.04.2020, 11:17
@BlackDragon999

Steuern zahlst du als Kleinunternehmer ab einem Umsatz von 22000€, bei einem "richtigem" aber neubegonnenem Gewerbe ab 240000€ Umsatz.

450€ kommt hier gar nicht vor, das ist die Grenze für einen Nebenverdienst als Arbeitnehmer (damit die Steuerklasse sich nicht ändert). Aber ob du überhaupt ein (Klein)gewerbe anmelden musst oder nicht, hat nichts mit der Höhe der EInnahmen oder des Umsatzes zu tun sondern ob eine regelmäßiger Umsatz mit Gewinnabsicht vorliegt.

Siehe auch Valnars Kommentar :P

BlackDragon999  22.04.2020, 11:17
@ollesgemuese

Danke für deine Erklärung!

ollesgemuese  22.04.2020, 11:26
@BlackDragon999

Kein Ding, um das zu wissen habe ich leider nicht im Netz gefragt (weils soweit gar nichtwar) sondern erstmal schön "Lehrgeld" bezahlt...