Wie bekomme Gewerkschaft in einen Betrieb?

4 Antworten

kommt drauf an.es reicht auch nur einer in einer gewerkschaft.denn der AN kann diese beauftragen sich seiner probleme auf arbeit anzunehmen.

wenn aber mehr als 50% der AN in der gewerk. sind kann diese auch bestellt werden zu aushandeln von haustarifen oder aushandeln von betriebsvereinbarungen.

hoffe konnt helfen

Eine Gewerkschaft hat erst dann Rechte in einem Betrieb (nach dem Betriebsverfassungsgesetz, wenn es dort einen Betriebsrat gibt), wenn sie in diesem Betrieb auch "vertreten" ist.

"Vertreten sein" heißt: mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebes muss Mitglied der Gewerkschaft sein.

Die Gewerkschaft muss dann selbstverständlich - als weitere Voraussetzung - auch die sachliche und räumliche Zuständigkeit haben.

Onkel1887  12.01.2014, 23:29

Die sachliche Zuständigkeit kann vom Arbeitgericht geklärt werden, z.B. wenn sich zwei Gewerkschaften um die Zuständigkeit streiten. Die Frage der räumlichen Zuständigkeit dürfte sich eher bei kleinen Gewerkschaften stellen denke ich. Die großen Gewerkschaften haben mehrere Ortsverbände, so das die Bundesrepublik hier wohl abgedeckt sein dürfte.

Für einen BR muß nicht unbedingt eine Gewerkschaft zuständig sein. Der BR kann auch so seine Arbeit verrichten.

Allerdings ist für Euren Betrieb eine Gewerkschaft zuständig, die erstens an der Gewinnung von Mitgliedern interessiert ist und natürlich auch mit dem BR zusammenarbeiten möchte.

Welche Gewerkschaft zuständig ist ergibt sich aus der Art Eures Betriebes. Wenn ihr zB ein Metallverarbeitender Betrieb seit wäre das die IG Metall.

Entweder du fragst Euren BR oder rufst bei einer Gewerkschaft an, die können dann auch sagen wer zuständig ist.

Der bestehende Betriebsrat kann sich auch an die Gewerkschaft wenden, wenn der AG nicht im Arbeitgeberverband ist und der entsprechende Tarifvertrag im Betrieb keine Anwendung findet.

Einen AG dazu zu bringen in den Arbeitgeberverband einzutreten und dann den Tarifvertrag im Betrieb umzusetzen ist nicht ganz einfach. Da ist es einfacher einen Betriebsrat zu gründen. Dafür gibt es auch mit dem Betriebsverfassungsgesetz eine klare Rechtsgrundlage, ab wann dieser gebildet werden kann.

Die Gewerkschaft wird sich um so mehr im Betrieb einbringen und den Betriebsrat unterstützen, je mehr AN Mitglied der entsprechenden Gewerkschaft sind. Je höher der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder, desto größer die Chance, den AG dazu zu bringen, dem Arbeitgeberverband beizutreten.

Da kannst Du Dich aber bei der zuständigen Gewerkschaft selbst mal erkundigen. Im übrigen muss ein BR auch die Gewerkschaft zu Betriebsversammlungen einladen und ihr Redezeit einräumen, wenn AN die in der Gewerkschaft sind, dies beantragen.

Für die AN setzt sich doch im Normalfall der Betriebsrat ein. Dieser hat aber bei tariflichen Dingen kein Mitspracherecht. In Betrieben ohne Tarifbindung werden deshalb nicht automatisch Arbeitszeiten reduziert, Löhne angehoben usw. wenn dies in einem anwendbaren Tarifvertrag zwischen Arbeitnehmerverband und Gewerkschaften ausgehandelt wird.