Hat der Betriebsrat Schweigepflicht?

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Der Betriebsrat hat sehr wohl eine Schweigepflicht, genaueres ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Allerdings betrifft das eher höherwertige Informationen als das Nachfragen zu einem Wahltermin. Nichts desto trotz ist das nicht die feine englische Art und würde mich dazu bringen bei der nächsten Wohl noch einmal die Liste der Kandidaten zu überdenken wem ich denn mein Vertrauen schenke.

https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/V/verschwiegenheitspflicht-betriebsrat.html

Der Gesetzgeber sieht in § 84 Abs.1 BetrVG vor, dass sich der Arbeitnehmer mit seiner Beschwerde an die „zuständigen Stellen im Betrieb“ wenden kann. Gleichwohl schließt dies nicht aus, dass ein Arbeitnehmer sich mit einer Beschwerde erst an den Betriebsrat wendet und diesen bittet, tätig zu werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf anonyme Behandlung seiner Beschwerde hat, solange sein allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird. Im allgemeinen besteht keine besondere Schweigepflicht des Betriebsrats.

Tomatensalat93  04.01.2016, 19:45
@ZuumZuum

Finde der Teil mit "solange sein allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht verletzt wird". sollte reichen. Ich gehe nicht davon aus das eine allgemeine Frage nach den nächsten BR-Wahlen zwingend unter diesem Aspekt steht, da sie ja erstmal nicht direkt mit persönlichen oder intimen Details des MA einhergeht. Unabhängig davon ob ich es gut finde, dass sowas so schnell weitergetratscht wird.

Nun, ob sich die Schweigepflicht auch darauf ausdehnt, kann ich nicht sagen.

Ich denke mal der Herr war genervt und hat sich bei Deinem Chef Luft darüber gemacht, das Du ihn mit Fragen "belästigt" hast.

So ein Mitglied sollte man schnellstmöglichst wieder herauswählen! Ich würde das zumindest mal mit geeigneten Kollegen besprechen.

Das Verhalten Deines Chefs ist gar nicht so ungewöhnlich. Ich halte das für schlichte Neugier oder auch schlechtes Gewissen. Er wird Dich vielleicht gesehen haben, als Du mit dem BRM geredet hast.

Bei uns im Betrieb passiert das ab und zu auch, dass MA gefragt werden, was sie von mir wollen, obwohl wir uns evtl. auch über unseren Job oder ganz privat kurz unterhalten haben.

Oft passiert das wenn der BR z.B. bestimmten Herrschaften gerade immer wieder "auf die Füße" tritt. Da wird dann bei jedem persönlichen Kontakt gleich Böses vermutet.

Diese kurzen Begegnungen finden auch nicht im Betriebsratsbüro sondern im Betrieb statt, wenn man sich gerade mal begegnet und da ist halt auch schon mal ein Vorgesetzter unterwegs der sich dann gerne "ein bisschen schlau machen" möchte.

Interpretier da bitte nicht zu viel hinein. Generell hat der BR schon eine Schweigepflicht was die persönlichen Belange des AN angeht. Etwas das ein AN dem BR im Vertrauen erzählt, darf das BRM auch nicht an die Betriebsratskollegen weiter geben, wenn der AN das nicht möchte.

Manchmal erzählen Kollegen auch etwas, möchten sich aber nur über die rechtliche Lage erkundigen und wollen nicht, dass der BR etwas unternimmt. Auch hier darf der BR selbstverständlich nicht zum Vorgesetzten und ihm das erzählen.

Die Kommunikation zwischen Betriebsrat und Chef scheint zu "funktionieren"!

Und zu Deiner Frage: Betriebsratswahlen finden bundesweit alle 4 Jahre zwischen März und Mai statt. Und zwar in den Jahren, in denen auch die Fußball-WM stattfindet. Das mal so als Eselsbrücke. Das sollte auch ein Betriebsrat wissen und ohne Nachfrage widergeben können.