Widerruf Mitgliedschaft Lohnsteuerhilfeverein

1 Antwort

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen, also wenn Du etwas über Internet oder Telefon abschließt. Beim Lohnsteuerhilfeverein warst Du sicherlich vor Ort zur Beratung.

Es würde sonst auch keinen Sinn machen, wenn Du einem Lohnsteuerhilfeverein beitrittst, Dich steuerlich beraten und Deine Steuererklärung erstellen lässt, um dann innerhalb von 14 Tagen die Mitgliedschaft zu widerrufen.^^