Lohnsteuerhilfeverein widerrufen?
ich habe vor 5 Tagen bei der Lohnsteuerhilfsverein einen "Vertrag" unterschrieben. Die Beratung und Hilfe der Dame hat mir nicht gefallen, sie ist auf meine Fragen nicht eingegangen und war total unfreundlich. Ich würde gern den Vertrag oder Beitritt widerrufen. Ist das möglich? In der satzung habe ich nichts über Widerruf gelesen. Danke!!
3 Antworten
Auch bei einem Mitgliedsvertrag handelt es sich um einen normalen Vertrag nach BGB. Es besteht ein Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Aus diesem Grund greift für dich § 355 Abs. 2 BGB. Du besitzt ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
Und jetzt teilst du uns noch kurz mit aus welchem § sich überhaupt ein Widerrufsrecht ergeben soll, oder? Deine Antwort ist schlichtweg falsch.
Nein, du hast keinerlei Widerrufsrecht.
du hast 1.woche zeit zu widerrufen
Falsch, ohne Bezug auf irgendwelche Quellen oder Einhaltung irgendeiner Norm... Super Antwort ;)