Widerrufsrecht: Nachsendeauftrag widerrufen in gesetzlichen Frist, jetzt nur Teil-Rückerstattung?

1 Antwort

Hallo,

wie sich das jetzt mit den Beträgen im Einzelnen zusammensetzt, musst du dir von der Post erklären lassen.

Es ist aber vollkommen legitim, dass du mindestens anteilig bezahlen musst, denn du hast ja schon Leistungen in Anspruch genommen. Da ist es sogar fraglich, ob du überhaupt widerrufen kannst.

Wenn du eine Dose Gebäck im Internet kaufst, kannst du dennoch überhaupt nicht mehr widerrufen, wenn du schon die halbe Dose gefuttert hast.

Viele Grüße

Michael

Mirijaa 
Fragesteller
 22.02.2018, 16:04

Danke für die Antwort. Der Auftrag war dann 1 Tag in Einsatz, da empfinde ich eine Erstattung von 25 % als wenig. Aber muss ich anscheinend akzeptieren :(

19Michael69  22.02.2018, 22:47
@Mirijaa

Okay, ich war davon ausgegangen, dass du den "ab sofort" beauftragt hast.

Aber selbst dann wäre es ein kurzer Zeitraum im Verhältnis zur gesamten Laufzeit.

Frage doch einfach noch einmal nach, warum nur 5 Euro.

Gruß Michael