Welche Konsequenzen bei Schwarzarbeit als Arbeitnehmer?

6 Antworten

In der Regel geht der Arbeitnehmer hier straffrei aus, da die Abführung der Steuern und Beiträge Sache des Arbeitgebers ist. In Frage käme für den Arbeitenehmer Sozialleistungsbetrug, aber du hast ja schon geschrieben, dass du keine Leistungen bezogen hast.

Auch in Betracht käme Beihilfe zur Beitragshinterziehung, wobei hierzu aber schon etwas mehr gehört als "habe ich evtl. gewusst". Zudem bist du als Zeuge im Verfahren gegen den Arbeitgeber "wertvoll", könntest aber die Aussage verweigern, wenn du dich selbst belasten würdest. Daher würde man ein solches Verfahren i.d.R. wegen Geringfügigkeit einstellen, um deine Zeugenaussage zu bekommen.

Entscheidend bei der Beurteilung Deiner Situation ist ja folgender: Hast Du während dieser Beschäftigung Leistungen nach dem SGB III (ALG I) oder nach dem SGB II (ALG II) bezogen?

Wenn ja: Hast Du die Arbeitsaufnahme dem leistungsgewährenden Sozialleistungsträger mitgeteilt?

Wenn ja: Dann dürfte Dir strafrechtlich nichts passieren.

Ailo1996 
Fragesteller
 14.03.2017, 11:20

Ich lebe noch bei Bzw. von meinen Eltern und habe weder Arbeitslosengeld 1, noch Arbeitslosengeld 2 oder andere staatliche Zuschüsse erhalten. Meine Eltern genauso wenig. Das einzige, was meinen Eltern zugeflossen ist, ist das Kindergeld. Des Weiteren haben wir als Familiengemeinschaft Wohngeld oder Wohnzuschuss bezogen. Ende Gelände..

Throner  14.03.2017, 11:22
@Ailo1996

Dann brauchst Du Dir also keine grauen Haare wachsen zu lassen und kannst der Zeugenvernehmung gelassen entgegen sehen.

Nachdem davon auszugehen ist, dass Du Deinen monatlichen Lohn jeweils in bar erhalten hast und Dir auch keine Abrechnung vorlag wird man Dir mit Fug und Recht unterstellen, dass Du bekannt war, dass Du unangemeldet tätig warst. 

Da Du im Gegensatz zu Deinem AG weder Sozialversicherungsbeiträge noch Steuern hinterzogen hast, wird die Geschichte für Dich vermutlich nicht ganz so schlimm werden. Ich denke Du solltest Dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Ailo1996 
Fragesteller
 14.03.2017, 04:44

Hacherje, wie soll ich mir denn einen Anwalt leisten?  Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Vielleicht lohnt es sich, wenn ich jetzt eine Rechtschutzversicherung abschließe.
Glauben Sie, dass der Richter von einem Eintrag ins Führungszeugnis absehen wird?

wilees  14.03.2017, 05:02
@Ailo1996

Da der Schadenfall schon eingetreten ist, nutzt Dir im Hinblick auf dieses Geschehen keine Rechtschutzversicherung mehr was.

Bitterkraut  20.05.2017, 21:57

Sozialbbgaben für einen 450-Euro-Job? Steurhinterziehung? Eher im Gegenteil, die AN anzumelden hätte sein Einkommen gemindert.

Woher sollst Du denn wissen ob er Dich angemeldet hat ?

Ich würde einfach davon ausgehen und es auch so sagen - fertig !


mg6358  14.03.2017, 10:01

Wer angemeldet wurde bekommt eine Kopie der Anmeldebescheinigung und monatliche Lohnabrechnungen...

grisu2101  15.03.2017, 06:15
@mg6358

Ob man das alles als Arbeitnehmer - und dann noch als Minijobber - wissen muss, das sei dahingestellt. Der Fragensteller muss einfach davon ausgehen dass alles ok ist, wenn er/sie für jemanden arbeitet, dafür gibt es auch Gesetze die der AG einzuhalten hat!
Es besteht keine Verpflichtung, den AG dahingehend zu überprüfen.

Ich würde mir da als Arbeitnehmer GAR KEINE Sorgen machen !

Schwarzarbeit ist ein Steuervergehen und die Zurückbehaltung von Sozialabgaben.

Verbrechen gegen den Staat werden in Deutschland härter bestraft als gegen Dritte.

Der Verdienst nicht mehr als 450 Euro im Monat sollte sich beweisen lassen. Bis zu dieser Grenze ist es ein sogenannter Minijob. Die Abgaben werden pauschaliert an die Bundesknappschaft vom Arbeitgeber abgeführt.

Jetzt kommt es noch darauf an, wie lange der Job schon nachgewiesen werden kann.

Das alleine würde mit guter Argumentation gegenüber den Ermittlungsbehörden unter umgfänglicher Einlassung gegen den Arbeitgeber mit einer Geldstrafe erledigt werden können. Geldstrafen unter 90 Tagessätzen werden im Auszug des Bundeszentralregister nicht aufgeführt und man darf sich als nicht vorbestraft bezeichnen.

Schwierig wird es, wenn neben der Tätigkeit Sozialleistungen z.B. der Grundsicherung nach SGB II bezogen werden.

Dann steht noch Sozialbetrug im Raum, wo mit einer glimpflichen Strafe nicht mehr zu rechnen ist.

Das kann aus der Ferne nicht beurteilt werden, hier sollte anwaltliche Hilfe hinzu gezogen werden, da hier dann auch Akteneinsicht in die Ermittlungen erfolgen kann.

Schwarzarbeit ist nie eine gute Idee. Aber das sind viele Ideen oft nicht.

PatrickLassan  14.03.2017, 09:34

Verbrechen gegen den Staat werden in Deutschland härter bestraft als gegen Dritte.

Dann sieh dir mal, mit welch geringen Strafen Steuerhinterzieher davon kommen.