Kann mir das Jobcenter Probleme machen, wenn ich einen vollzeitjob kündige um Teilzeit zu arbeiten?
Hallo zusammen. Ich arbeite momentan vollzeit in einem ziemlich schlecht bezahlten Beruf, so dass ich trotz mindestens 180 Stunden im Monat noch aufstockend ALG 2 beziehe.
Ich hätte nun die Möglichkeit, bei einem anderen Arbeitgeber anzufangen, wo ich ein deutlich höheren Stundenlohn hätte, jedoch nur auf Teilzeit.
Ich würde in diesem Job auf Teilzeitbasis vielleicht 50 Euro weniger bekommen, als bei meinem momentanen Arbeitgeber in vollzeit. Ich müsste also weiterhin aufstockend ALG 2 bekommen um mich und meine Familie ernähren zu können.
Kann mir das Jobcenter da irgendwelche Probleme machen, wenn ich meine Vollzeitstelle für eine Teilzeitstelle kündige?
Mein momentaner Job war von Anfang an nur als Übergangslösung gedacht, da in meinem erlernten Beruf momentan recht schwer etwas zu finden ist. Ich hätte also durch den Teilzeitjob nicht nur mehr "Freizeit" sondern hätte auch wieder mehr Zeit um invensiever nach einer vernünftigen und gut bezahlten Vollzeitstelle zu suchen.
2 Antworten
Wenn du deine neue Beschäftigung aufnehmen kannst,ohne arbeitslos zu werden,also nahtloser Übergang,dann sollte es da keine Probleme geben !
Denn wenn es sich tatsächlich nur um 50 € Einbuße handelt,kannst du ja entweder auf eine höhere Stundenzahl hoffen oder du kannst dir nach Absprache mit dem AG - eine Nebenbeschäftigung suchen und somit würde euer tatsächlicher Anspruch sinken,auch wenn dies nicht sofort möglich wäre.
Aber bei 50 € Brutto oder selbst bei Netto Einbuße,würde sich euer Anspruch auf ALG - 2 Aufstockung nur minimal erhöhen und das könntest du dann auf Nachfrage mit der obigen Darstellung widerlegen.
Ich würde dir aber trotzdem raten,bevor du da kündigst,das du dir einen Beratungstermin holst und das mit einem Sachbearbeiter abklärst. Sollte es dann keine Probleme geben,was normal der Fall sein müsste,dann lass dir das schriftlich geben,das deine Entscheidung keinen Einfluss auf euren Anspruch haben wird,also ihr bzw.du,keine Sanktion zu erwarten hast.
Danke dir für deinen Stern und wünsche dir noch ein frohes neues Jahr 2015 !
Das liegt auch im Ermessensspielraum des Sachbearbeiters. Daher würde ich erst nachfragen, bevor ich kündige.
Lege Dir gut formulierte Argumente zurecht und versuche die Erlaubnis schriftlich zu bekommen.