Wann muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Bescheid geben das der Arbeitsvertrag nicht verlängert wird?

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Wie Du schon gelesen hast, muss ein AG dem AN nicht sagen, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht. Wenn bei Erreichen des Beendigungsdatums keine Verlängerung erfolgt, bzw. kein unbefristeter Vertrag unterschrieben ist, ist der AN "raus".

Ich kenne es so, dass ein AN seinen AG schon Wochen vor Ablauf der Befristung fragt, ob der Vertrag verlängert, bzw. ob man unbefristet übernommen wird. Das zeigt dem AG, dass der AN Interesse an einer Weiterarbeit hat.

In unserem Betrieb fragen die AN mit befristetem Arbeitsvertrag mindestens drei Monate vor Ablauf nach einer Verlängerung/Übernehme. Sie sparen sich damit meist den Gang aufs Amt, da man sich drei Monate vor Ablauf beim Amt melden muss um keine Sperre des ALG zu bekommen.

Hexle2  11.12.2020, 06:06

Danke fürs Sternchen

Garnicht. Solange dein Vertrag nicht verlängert wird läuft er einfach aus und endet dann, da muss dir niemand nochmal extra Bescheid sagen. Du kannst natürlich auch einfach mal nachfragen wie es mit einer Vertragsverlängerung aussieht.

Der Vertrag läuft zu einem dir bekannten Datum aus, der AG muss dich nicht erneut daran erinnern wann der Vertrag ausläuft, Du weißt das doch.

Gar nicht - der AG muss nichts machen - der Vertrag läuft ohne weitere "Vorwarnung" aus. Demzufolge musstest Du Dich schon vor Wochen arbeitssuchend melden. Möchte Dein AG mit Dir einen neuen Vertrag abschließen - so wird er sich bei Dir melden.

Er muss dem Arbeitnehmer gar nicht Bescheid geben. Er kann den Arbeitsvertrag einfach auslaufen lassen.

Der Arbeitgeber sollte sich auf jeden Fall rechtzeitig arbeitslos melden. Rechtzeitig bedeutet 3 Monate vor Auslaufen des Vertrages.

Übrigens hindert dich nichts daran, selber auf deinen Arbeitgeber zuzugehen und nachzufragen.