Welche berufliche Adresse kann ich beim Finanzamt angeben?
Guten Morgen,
ich moechte mich bald als Freiberufler selbstständig machen. Ich werde von zuhause arbeiten. Nun ich muss mich beim Finanzamt anmelden,
Ich will nicht meine Privat-Adresse als Firmensitz anmelden. Waere eine Postfachadresse OK? Ich moechte gern die berufliche Post wie Rechnungen, Steuerpapiere, Marketingmaterial von Kunden von meiner persoenlichen Post trennen.
Vielen Dank nochmals fuer eure Meinung :-) VG CB
8 Antworten
Ein Postfach ist keine ladungsfähige Adresse und deshalb als Geschäftsadresse nicht zulässig.
Du kannst jede Adresse angeben, denn dorthin werden alle Schriftstücke und Bescheide geschickt. Du bist dann verantwortlich, dass du die Post rechtzeitig erledigst, denn die Bescheide haben eine zeitliche Begrenzung.
Vielen Dank. Gibt es eine Alternative zu die Postfachfachadresse?
Warum das Postamt eine Postfachadresse anbietet?
FG CB
Wie die anderen schon schrieben, geht das dem FA gegenüber nicht.
Ist auch ein bisschen absurd: Du arbeitest ja von Deiner Wohnung aus. Und wenn Du ein Arbeitszimmer steuerlich absetzen willst,wird das nicht über ein Postfach gehen ;).
Danke Stellwerk. Zur Info geht es in viele EU_Laender.
Ich weiss nicht ueber DE.
FG CB
Ich moechte gern die berufliche Post wie Rechnungen, Steuerpapiere, Marketingmaterial von Kunden von meiner persoenlichen Post trennen.
Unabhängig davon, dass es nicht möglich ist (Postfach ist nicht ladungsfähig), verstehe ich den Sinn dieser Trennung nicht.
Du würdest zu deinem Postfach fahren, deine geschäftliche Post holen und auf dem Rückweg deinen Briefkasten leeren. Zu Hause legst du dann die gesamte Post auf den Tisch und schaust sie durch. Wo ist da die Trennung?
Oder ist es dir laut Mietvertrag nicht gestattet, die Wohnung gewerblich zu nutzen und du willst das verbergen?
Moin,
nein ich habe nicht zu verbergen, ich bin keine Kriminelle.
Laut Mietvertrag ist die Whg gewerblich nicht zu benutzen.
Ausserdem werde ich spaeter eine Visitenkarte + Webseite erstellen. Die ganze Welt kann meine Private Adresse sehen, das ist fuer mich unangenehm.
FG CB
Wohnst Du im Postfach? Dann geht das.
Ansonsten verlangt das FA die "ladungsfähige Anschrift" des Steuerpflichtigen.
Aber Du kannst zur Bewältigung Deines Sortierproblems bei den Posteingängen doch jemanden einstellen, der Deine Post sortiert.
Arbeitsplätze zu schaffen ist immer eine gute Idee.
Du kannst jede Adresse angeben, denn dorthin werden alle Schriftstücke und Bescheide geschickt.
Sorry, aber das ist vollkommen falsch. Ein Postfach ist keine ladungsfähige Adresse und deshalb als Geschäftsadresse nicht zulässig.
https://wirelesslife.de/virtuelle-geschaeftsadresse-mieten/