Hobbykünstler mit online Shop Freiberufler?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ob dein Shop als Gewerbe oder Kunst gilt, richtet sich auch danach, was du verkaufst:

  • Du malst Bilder (Einzelstücke) nach eigener Vorstellung = Kunst = kein Gewerbe
  • Du malst Auftragswerke oder das gleiche Bild in mehrfacher Ausfertigung = Gewerbe
  • Du verkaufst digitale Bilder zum Herunterladen = Gewerbe

Da auch Künstler ihre Einnahmen ab einer gewissen Größenordnung versteuern müssen, musst dich beim Finanzamt anmelden und eine Steuererklärung abgeben.

Handelst du gewerblich, musst dich beim Gewerbeamt anmelden. Das informiert auch das Finanzamt. Auch dann musst du eine Steuererklärung abgeben. Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht.

Wenn dein onlineshop das ganze Jahr aktiv ist machst du auch das ganze Jahr die Tätigkeit egal ob wie viel und wann da gekauft wird.

1. Sobald du etwas verkaufst bin ich mir recht sicher ist ein Gewebe wieder nötig. Weil du ja nicht nur als Künstler agierst sondern auch als Händler. Aber ein Gewebe kostet 30 Euro... Also es ist bezahlbar.

2. Und wenn du nur alle 10 Jahre Bilder verkaufst. Du musst trotzdem das anmelden. Sonst kanns ziemlich böse enden. Du kannst die klein unternehmer Klausel auswählen macht es einfacher für dich.

Du musst dann wirklich jedes Jahr eine Steuer Erklärung abgeben. Wenn Du unter einer Grenze liegst dann ist das Einkommen Steuer frei. Wenn Du angeben und nachweisen kannst das Du im Jahr 20XX keine Gewinne gemacht hast sondern vielleicht sogar Verluste dann kannst Du das anrechnen und Deine generelle Steuerlast drücken.

Es ist also eigentlich ziemlich fair geregelt. Wenns wirklich gut läuft erst dann zahlst du Steuern und wenn nicht dann nicht. Aber eine Erklärung musst du machen und eine Anmeldung ebenso.

Ps; auch als normaler Arbeitnehmer lohnt es sich die Steuererklärung zu machen.

Da brauchst Du nichts machen, ein Bild im Jahr verkaufen kannst Du ohne Anmeldung eines Geschäfts. Eine Shop muß Du allerdings schon anmelden.