Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse zum Studienbeginn

8 Antworten

Zu meiner Zeit war es so, dass du entweder a) eine Bescheinigung deiner GESETZLICHEN Krankenversicherung hattest ODER b) eine Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht, d.h. du bist nicht verpflichtet, dich gesetzlich zu versichern. Nach deutscher Logik kannst du diese Bescheinigung aber nur von einer PRIVATEN KV erhalten.

Falls du wechselst, dann benötigst du den Schein von der Gesetzlichen KV.

BTW: die private wird auf Dauer sehr teuer werden, ich habe damals fast die Hälfte meines (studentischen) Einkommens dafür ausgeben müssen. Falls möglich, dann beantrage eine Anwartschaft. Dabei zahlst du einen sehr geringen Monatsbeitrag und kannst Jahre später wieder in die PKV rein (wahrscheinlich ohne medizinische Aufnahmetests)

Ich möchte anmerken, dass es bei der PKV auch die Möglichkeit gibt, in die studentische Krankenversicherung zu wechseln. Gleichzeitig solltest Du Dir überlegen, ob Du irgendwann (nach dem Studium) wieder in die PKV möchtest. Sprechen z.B. gesundheitliche Risiken gegen eine spätere Rückkehr wäre es u.U. sinnvoll bei der PKV zu bleiben. Ich würde mich an Deiner Stelle an Euren betreuenden Versicherungsvertreter wenden und nicht an die GKV!

hallo,

die gibts die n, in der du dich zur zeit befindest. der wechseln wird dann nachgemeldet, wenn es soweit ist und notwendig ist.

beste grüsse

dickie59

Wenn du schon weißt welche KK es sein soll, dann dort anrufen wegen einer K-Versicherung.

Falls keine Krankheiten vorliegen werden die dich gerne versichern, einfach nachfragen dort .

kevin1905  27.02.2014, 15:01

Falls keine Krankheiten vorliegen werden die dich gerne versichern, einfach nachfragen dort .

Die GKV interessieren Vorerkrankungen nicht.

RaBau  28.02.2014, 12:25
@kevin1905

Ja das ist ein großer Irrtum.

Zum Beispiel die AOK ist die sogenannte Gesundheitskasse und sie wird ihrem Namen immer gerecht, denn nur wer gesund ist kann mit schönen Versprechungen rechnen. Aber wer krank ist muss kämpfen um sein Geld um jede Zuzahlung und so weiter !!!!

kevin1905  02.03.2014, 04:48
@RaBau

Ja das ist ein großer Irrtum.

Nein das ist geltendes Recht, SGB V. Wer die Zugangsvoraussetzungen für die GKV erfüllt hat freie Kassenwahl unabhängig vom Gesundheitszustand und dergleichen.

Hallo,

bei der Einschreibung benötigt man eine spezielle Versicherungsbescheinigung der gewählten gesetzlichen Krankenkasse (oder eine Bescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse, dass man sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen).

Bei Studienbeginn wird man automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Student pflichtversichert. Nach § 8 SGB V kann man sich aber innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht von dieser Versicherungspflicht auf schriftlichen Antrag befreien lassen. Diese Befreiung ist unwiderruflich!

Wenn man sich als Student von der GKV befreien lässt, ist ein späterer Wechsel in die GKV nur unter bestimmten Bedingungen möglich: Wenn man nach dem Studium eine Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 450 Euro monatlich und weniger als 4462,50 Euro brutto monatlich bzw. 53.550 Euro jährlich aufnimmt, wird man nach der derzeitigen Rechtslage in der GKV versichert. Wenn man nach Studienende arbeitslos ist (auch mit Bezug von Arbeitslosengeld II vom Jobcenter), sich selbständig macht oder eine Beamtentätigkeit aufnimmt, kann man nicht in die GKV wechseln. Bei der PKV gibt es meist eine Altersgrenze für günstige Studententarife. Wenn man während des Studiums heiratet, ist eine kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten ausgeschlossen.

Auch bei Wegfall von Einkommen (z.B. Studentenjob) bleibt man weiter in der PKV.

Ggf. sind zusätzliche Beiträge für eigene Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen. Wenn man sich als Student von der Versicherungspflicht befreien lässt, kann man als Student nie in die kostenlose Familienversicherung des (späteren) Ehegatten wechseln.

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

• Zahnersatz: gestaffelte Höchstleistungen in den ersten Jahren

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe, z.B. bei Burnout, Prüfungsstress ...)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

Gerade für Studentinnen gibt es in PKV-Studententarifen oft Lücken: Pille, Hebammenhilfe, Entbindungskosten, Mutter-Kind-Kur ...

Beiträge in der PKV sind für kerngesunde Menschen berechnet. Diese sind aber sehr selten. Gab es in den letzten Jahren mal Erkältungen/Grippe, Kopfschmerzen, Rückenbeschwerden, Einschränkungen der Gelenke? Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind immer zu 100% korrekt anzugeben.

.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-166....

Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach dem Studium als Arbeitsloser wieder in die GKV zurück?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch den Stand von 2008. Seit 1.1.2009 gilt folgende Regelung:

.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html-> Absatz 5a

In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden in vielen Tarifen nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.

Die Entscheidung hat teilweise längere Auswirkungen, als man selber annimmt, und sollte daher sehr gründlich angegangen werden.

Erfahrung eines Studenten mit der PKV:

gutefrage.net/frage/welche-private-krankenversicherung-fuer-studenten--ist-zu-empfehlen

Der Beitrag in der GKV beträgt ca. 78 Euro montlich. Der Beitrag in der PKV ist je nach Unternehmen, Tarif und Gesundheitszustand sehr unterschiedlich.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW