Warum wird beim Unterhalt Stromrückzahlung, Nebenkosten mit angerechnet?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie kommst du darauf, dass eine Stromrückzahlung als Einkommen gilt? Eine Steuerrückerstattung ist Einkommen. Wenn du Strom sparst, dann wird das beim Kindesunterhalt keineswegs angerechnet! Auch die komplette Nebenkostenabrechnung ist irrelevant! Im Selbstbehalt ist eine Miete enthalten inkl. aller Nebenkosten und Strom. Wenn du die Summe unterschreitest, dann ist das schön für dich. Dein Selbstbehalt wird deswegen aber nicht herunter gesetzt.

 Hierin sind bis 430 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind. 

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Wenn du also im teuren München wohnst, dann kann es gut sein, dass es eben dort keinen preiswerten Wohnraum gibt und somit dein Selbstbehalt hoch gesetzt wird, aber er wird keineswegs runter gesetzt, wenn du billig in Hintertupfingen wohnst...

Was Einkommen ist, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Tramsiguline 
Fragesteller
 28.04.2020, 11:16

Danke für die Antwort. Ich musste nämlich alles angeben was ich an Rückzahlungen hatte und die haben gesagt das wird alles angerechnet und ich habe mich immer gewundert warum mir sonwenig Geld bleibt unter dem Selbstbehalt. Ich dachte immer das müsste so sein, obwohl ich schon so viel Arbeite aber nach dem ich mir nun einige Antworten angesehen habe kann ich das beruhigt nochmal über prüfen lassen (bzw. Zum ersten mal).

:-)

Kessie1  28.04.2020, 13:39
@Tramsiguline

Das solltest du in der Tat prüfen lassen! Es gibt klare Lichtlinien was Einkommen ist bei Unterhalt.

Kessie1  01.11.2020, 20:17
@Kessie1

Lichtlinien = Richtlinien ;-).

Der Selbstbehalt dient dazu, dass der Unterhaltspflichtige seinen eigenen notwendigen Bedarf zum leben decken kann. Was er/sie sich davon letztendlich kauft bleibt ihm überlassen. Der Selbstbehalt greift ja auch nur, wenn jemand eh schon wenig verdient. Bei normalverdienern und nicht allzuvieler Unterhaltsberechtigter bleibt dem Pflichtigen weit mehr als der Selbstbehalt.

Tramsiguline 
Fragesteller
 27.04.2020, 08:53

Danke für die Antwort. Aber ist das gerechtfertigt bzw das für einen Sinn hat das, das einem das was man gespart hat praktisch wieder weg genommen wird? Dann müsste man sich ja genau genommen gar nicht die Mühe machen zu sparen?!

sebi1981  27.04.2020, 08:54
@Tramsiguline

Zuallererst sollte man sich mal bemühen, den Mindestunterhalt zu zahlen. Dann hat man auch mit dem Selbstbehalt nichts mehr am Hut.

Tramsiguline 
Fragesteller
 27.04.2020, 08:57
@sebi1981

Ich bin ja Normalverdiener (falls das etwas zur Frage tut) aber durch den Umzug hatten wir bzw in dem Fall ich mich verschuldet, obwohl ich jetzt nichts davon habe.

Wie kommst du denn darauf dass das so ist ?

Beim Unterhalt spielt das absolut keine Rolle, da kannst du Guthaben aus Abschlägen für Strom, Neben - und Heizkosten bekommen was du möchtest, dies ist kein Einkommen und darf nicht zu 1/12 wie z.B. eine Steuerrückerstattung auf dein bereinigtes Nettoeinkommen angerechnet werden.

Solche Erstattungen zählen NICHT als Einkommen und reduzieren auch nicht den Selbstbehalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auf Umwegen kann man das aushebeln.

Erhält ein Hartz-IV-Empfänger Stromkosten erstattet, darf ihm die Rückzahlung des Geldes nicht als Einkommen angerechnet werden.

Gemäß § 20 I 1 SGB II (Sozialgesetzbuch II) sind die Stromkosten im Regelbedarf eines Hartz-IV-Empfängers enthalten. Ist sein Stromverbrauch aber nicht sehr hoch und erhält er daher einen Teil der Stromkosten zurückerstattet, kann er das Geld behalten, ohne dem Arbeitsamt etwas davon abgeben zu müssen.

(BSG, Urteil v. 23.08.2011, Az.: B 14 AS 186/10 R)

Schreibe zum Bescheid einen Widerspruch des Inhalts, dass du analog zu diesem Urteil gegen die Doppelanrechnung Widerspruch erhebst. Warte den Widerspruchsbescheid ab... idR wird dem statt gegeben.

sebi1981  27.04.2020, 09:08

Es geht dem Fragesteller glaube ich nicht um Hartz-IV-Leistungen.

Tramsiguline 
Fragesteller
 27.04.2020, 09:10

Vielen Dank für die Antwort. Zählt das auch wenn man normales Einkomme hat? Also ich bin nicht arbeitslos und bekomme auch nichts vom Staat. ich muss aber Kinderunterhalt bezahlen

Dea2019  27.04.2020, 10:40
@Tramsiguline

Genau deswegen solltest du es versuchen! WQie gesagt, es gibt dieses Urteil aus dem SGB2-Bereich, dass "Doppeleinkommen" nicht angerechnet werden darf, salopp formuliert. Und analog dazu kann man eben argumentieren.