Kindesunterhalt falsch berechnet wegen Eigentumswohnung?

1 Antwort

Abzuziehen vom Wohnwert sind Kosten, die dem
Wohnungs- oder Hausbesitzer als Allgemeinkosten anfallen.
Das sind Kreditraten (mit Zinsen) oder Kosten für die Verwaltung. Kosten, die ein Mieter nicht zahlen müsste.

https://www.datentransfer24.de/wohnvorteil-unterhalt.html

Sascha05052020 
Fragesteller
 05.07.2021, 21:31

Das wird bei unserer Behörde anscheinend etwas anders gehandhabt.

Vielen Dank für die schnelle Antwort ✌️

Kessie1  05.07.2021, 21:48
@Sascha05052020

Wenn der Betrag bei der Unterhaltsberechnung tatsächlich von Relevanz ist (sind ja im Grunde "nur" um die 40 Euro im Monat), dann würde ich dagegen angehen.

Allerdings: die Düsseldorfer Tabelle ist auf 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Hast du nur einen Unterhaltsberechtigten und stehst ohnehin knapp vor der höheren Stufe, dann kann auch hochgestuft werden. Das Ergebnis wäre dann das Gleiche.

z.B. aus den Hammer Leitlinien:

Die Tabellensätze sind auf den Fall zugeschnitten, dass der Pflichtige zwei Berechtigten Unterhalt zu gewähren hat, ohne Rücksicht auf deren Rang. Bei einer größeren Anzahl von Berechtigten können Abschläge, bei einer geringeren Anzahl Zuschläge - durch Einstufung in höhere/niedrigere Gruppen - angemessen sein. Eine Eingruppierung in eine höhere Einkommensgruppe setzt jedoch voraus, dass dem Pflichtigen nach Abzug des Kindesunterhalts und des Ehegattenunterhalts bzw. des Unterhalts für Berechtigte nach § 1615l BGB der für die höhere Einkommensgruppe maßgebende Bedarfskontrollbetrag (Nr. 11.2.2) verbleibt.

https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/unterhaltsleitlinien/unterhaltsleitlinien-2021/Leitlinien_OLG_Hamm_2021.pdf