Darf man die Kosten für eine Baum-Wurzelstockentfernung durch Sturmschaden auf die Mieter umlegen?

3 Antworten

Die Entfernung eines Baumes ist niemals Gartenpflege. Zur Gartenpflege gehören die immer wiederkehrend notwendigen Arbeiten, wie der jährlich Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken, das Unkrautjäten, Rasen mähen und solche Tätigkeiten, die im Grunde ein Mieter auch selbst mit ein wenig Sachverstand und dem richtigen Werkzeug ausführen könnte.

Auf keinen Fall gehört das Fällen oder Pflanzen von Bäumen, Sträuchern oder Hecken dazu und schon gar nicht die Beseitigung eines vom Sturm umgeworfenen Baumes samt Wurzelstock.

Aufräumarbeiten nach einem Sturmschaden sind keine  Betriebskosten im Sinne § 2 Betriebkostenverordnung, also nicht umlegbar.

Wie vorgehen?

Entweder der Abrechnung in diesem Punkt widersprechen oder die Kosten einfach raus rechnen.

hi, schau doch mal in der mietvertrag, steht dort angekreuzt gartenpflege? wenn nicht dann mss du auch nicht zahlen,auch mit hausmeister wenn das alles vorher in mietvertragvereinbart ist dann werden die kosten  auf die mieter geteillt.was die bauwurzel betrifft das müssen nicht die mieter zahlen sondern der versicherung ,der  hauseigentümer hat ein versicherung und die kosten dafür zahlen die mieter, schau das lezten jahresabrechnung,weil für schaden im und um das haus wird der versicherung bezahlt. frag doch bei der versicherung nach  wenn der vermieter die versicherung nummer und adresse gibt,an sonsten mann darf schriftlich vermiter anschreiben das die originalrechnungen  von jahresabrechnung sehen möchte (das  geht dann das vor ort bei vermieter einsehen kannst,wenn zu weit werden dann geschickt und die kosten trägst du selbst,wenn das klappt dann siehst auch den original rechnung von versicherun. ich hofe hilft dir ein wenig. mfg toka

albatros  17.03.2016, 13:29

Das ist garantiert nicht versichert.