Warum ist in Deutschland "Anstiftung zum Selbstmord" nicht strafbar?

9 Antworten

...in Deutschland ist nur die Anstiftung zu einer Straftat ebenfalls strafbar. Da Suizid aber keine Straftat ist, ist auch die Anstiftung dazu straflos. Gleiches gilt für die passive Sterbehilfe, nicht aber für die aktive...

Man kann an einer freiverantwortlichen Selbsttötung nicht strafbar teilnehmen. Aber bei den in dem von dir zitierten Artikel wird ja Drohung, Missbrauch,.. voraussgesetzt und da ist es äußerst zweifelhaft ob das noch freiverantwortlich ist. In Deutschland wäre dass dann halt nicht Anstiftung zum Selbstmord sondern Totschlag/Mord in mittelbarer Täterschaft.

Selbstmord bzw. versuchter Selbstmord ist keine Straftat. Somit ist die Anstiftung zu Selbstmord keine Anstiftung zu einer Straftat, somit straffrei.

Jemanden zu Selbstmord zu zwingen oder nötigen, ist natürlich strafbar (wäre wahrscheinlich Mord oder Totschlag).

Es gibt aber auch noch Tötung auf verlangen was auch 216stgb strafbar ist und NICHT straflos ist.

Das ist auch in Deutschland strafbar, wahrscheinlich gleichzusetzen mit unterlassener Hilfeleistung bzw. Sterbehilfe.

Grinsekatze1986  01.04.2011, 23:58

Simmt nicht ganz :

Situation in Deutschland

Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung). Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein: Täter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht. Ein Lehrbuchbeispiel für einen solchen Tatverlauf ist der Siriusfall.

Wikipedia

Und vorsicht mit dem Wort Sterbehilfe das ist was ganz ganz anderes...

konstanze85  02.04.2011, 00:10
@Grinsekatze1986

Beihilfe setzt eine rechtswidrige Haupttat voraus, und da Suizid von keinem Straftatbestand erfasst ist, braucht es dazu auch keine Beihilfe.

Das Selbstbestimmungsrecht endet an dem Punkt, an dem eine Person die Kontrolle über sein Handeln verliert. Wird man dann als Anwesender oder Zuschauer nicht tätig, ist es unterlassene HIlfeleistung. Vor allem, wenn besagte Person sterbenskrank ist, kommen noch ganz andere Aspekte hinzu, zumindest in Deutschland.