Nach einer Einstellung des Verfahrens bitten?

2 Antworten

Hallo Mercedes4mg,

es ist ungewöhnlich, der Staatsanwaltschaft einen Brief zu schicken, in dem um eine Einstellung des Verfahrens gebeten wird. Denn:

  1. Entscheidet ganz allein die zuständige Staatsanwaltschaft, wann ein Verfahren eingestellt wird und wann nicht.
  2. Sollten Briefe nur über eine Anwältin/über einen Anwalt an die Staatsanwaltschaft gesendet werden. Denn ein falscher Satz könnte fatale, unangenehme Konsequenzen mit sich bringen. Jedes Wort, das man äußert, kann nämlich gegen die Täterin/gegen den Täter verwendet werden.
  3. Die Staatsanwaltschaft könnte durch deine schriftliche Bitte, das Verfahren einzustellen, die Vermutung aufstellen, dass du bezüglich diesen Diebstahls irgendetwas zu verheimlichen hättest. Du könntest also einen unbegründeten Verdacht auf dich lenken, wenn du eine schriftliche Bitte zur Einstellung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft schicken würdest.

Rechtlich gesehen rate ich dir davon ab, einen Brief an die Staatsanwaltschaft zu schicken, in dem du die Bitte äußerst, das Verfahren einzustellen.

Zumal die Staatsanwaltschaft deinen, diesen Brief gar nicht berücksichtigen wird, da, wie gesagt, die Staatsanwaltschaft allein darüber entscheidet.

Außerdem kann ein Brief mit der Bitte um eine Einstellung des Verfahrens als einen Versuch betrachtet werden, das Verfahren zu beeinflussen/hinauszögern - und auch das könnte für die Staatsanwaltschaft verdächtig sein.

Wenn du keinen Rechtsbeistand hast, der diese Angelegenheit für dich übernehmen könnte, dann lasse das besser sein.

Ich denke, dass du bei diesem Verfahren mit einer Einstellung des Verfahrens oder mit Sozialstunden rechnen musst (man soll ja aus Diebstählen lernen, heißt es ja). Es kommt jedoch auf die Richterin/auf den Richter an, was das Urteil betrifft. Dazu will und kann ich also nicht mehr sagen.

LG, Toxic38

Mercedes4mg 
Fragesteller
 07.04.2020, 17:05

Okay danke dir für diese ausführliche Antwort. Aber man hat ja von der Polizei einen Anhörungsbogen und Belehrungsbogen bekommen und dort kann man sich auch noch mal schriftlich dazu äußern und ankreuzen ob man die Tat zugibt ist. Dort würde man dann hinschreiben ob es möglich wäre das Verfahren einzustellen gemäß Paragraph 153. weil nirgendwo steht, dass es sich um einen Gegenstand im Wert von 2€ handelt. Das werde ich in dem Text auch noch wiedergeben & dass er ersttäter ist auch.

Toxic38  07.04.2020, 18:05
@Mercedes4mg

Wenn du von der Polizei einen Bogen erhalten hast, dann sollte dies kein Problem darstellen.

Ich habe gedacht, dass du einfach so einen Brief mit der Bitte um Einstellung des Verfahrens schreiben und zur Staatsanwaltschaft schicken wolltest :o)

bei 2 € gibt es wegen Geringfügigkeit kein Verfahren außer Edeka Besitzer besteht darauf. Dann müsst ihr bei ihm fragen

https://dejure.org/gesetze/StPO/153.html

Mercedes4mg 
Fragesteller
 07.04.2020, 15:10

Ja ich meine aber dass man das ganze halt einstellen kann ich kenne mich selber net damit aus

newcomer  07.04.2020, 15:21
@Mercedes4mg

Besitzer macht Anzeige - dies geht von Polizei zur Staatsanwaltschaft -
diese sieht die Geringfügigkeit und wird dann Einstellung des Verfahrens vorschlagen.
Der Besitzer kann unabhängig davon trotzdem Hausverbot aussprechen

Mercedes4mg 
Fragesteller
 07.04.2020, 15:22
@newcomer

Ja genau das Hausverbot steht auch schon aber kann ich in dem Brief der zur Staatsanwaltschaft geschickt wird schreiben, dass ich hoffe dass es eingestellt wird ? Oder sollte man sowas nicht erwähnen

newcomer  07.04.2020, 15:27
@Mercedes4mg

das macht Staatsanwaltschaft in der Regel selbst auch ohne zutun

Mercedes4mg 
Fragesteller
 07.04.2020, 15:28
@newcomer

Okay danke dir

Toxic38  07.04.2020, 18:55
@Mercedes4mg

An Newcomer:

Danke für die Likes :-)

newcomer  07.04.2020, 19:09
@Toxic38

bytte bytte