Waresendung,wer haftet bei verloren gehen?

12 Antworten

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Hier glänzen viele mit unwissen! Nicht einmal lesen können viele hier...

Wenn du "Warenversand" angabst, ist der Käufer selber schuld! Du musst, und kannst, keinen Nachweis bringen!

Sollte er die Wahl gehabt haben zwischen Versichert und unversichert (wieWarenversand) ist er selber schuld.

Sollte er "PAKET" genommen haben oder Einschreiben und du verschickst als Warenversand, hast du ein problem

hannesvivi 
Fragesteller
 02.09.2009, 11:30

Ne hab nur Warensendung angeboten und er hats ja auch so gekauft?!

stroemy  02.09.2009, 11:36
@hannesvivi

Richtig, sagte ich ja. Somit ist deine Fplicht mit abgabe bei der Post erledigt, er wusste das es unversichert und ohne nachweis ist.

Besser wenn du jemanden hast der bezeugt das du es abgegeben hast, aber musst du nicht einmal haben.

Da hast du nichts zu befrüchten, er wirddich nicht einmalanzeigen (die meisten machen terror und sagen sie tun es, aber im endeffekt wissen die das sie selber schuld sind)

Kannst also ganz Relaxt bleiben :)

Um dir soetwas aber zu ersparen, nur noch Versichert verschicken (PAKET oder Einschreiben) dann hast du enen Nachweiss/Sendenummer und keiner kann dir was

hannesvivi 
Fragesteller
 02.09.2009, 11:38
@stroemy

Ok,Danke! Da bin ich ja beruhigt! XD

flirtheaven  02.09.2009, 11:40
@stroemy

das gilt aber nicht für gewerbliche verkäufer. die sind immer dafür verantwortlich, dass die ware unversehrt ankommt.

stroemy  02.09.2009, 11:44
@flirtheaven

Da sie aber schrieb sie verkaufe privat, ist dies hier irrelavant.

Auch wenn deine Aussage stimmt

§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Ergo: Mit der Übergabe bei der Post mit Deiner Freundin als Zeugin kann sich der Käufer durch alle Instanzen klagen, wenn er Zeit, Lust und vor allem Geld hat.

Grundsätzlich haftet (bei Privatverkäufen) der Käufer für den Transport. Warenschulden sind Holschulden (Geldschulden sind Bring oder Schickschulden). Kannst du nachweisen (z.b. durch Belege und Zeugenaussagen) das du die Ware ordnungsgemäss an den Frachtführer (in diesem Fall die Post) übergeben hast, so trägt der Käufer das Verlustrisiko, sofern er den Versand mit diesem Frachtführer wollte. Da der Nachweis aber nur sehr schwer zu erbringen ist wirst du wohl den Verlust übernehmen müssen. Grundsätzlich empfiehlt es sich zumindest bei höherwertigeren Waren nur Versichert zu versenden.

Hat der Käufer den selber den unversicherten Versand gewählt oder hast du diesen gar nicht angeboten?? Wenn er den unversicherten Versand gewählt hat ist er ja selber Schuld.. Wenn es von dir aus unversichert verschickt hast solltest du ihm den Kaufpreis erstatten..

hannesvivi 
Fragesteller
 02.09.2009, 11:22

Na hab ihn geschrieben dass ichs als warensendung verschicke! War ein priveter verkauf!

coroner  02.09.2009, 11:23
@hannesvivi

na und wenn er damit einverstanden war ists sein Problem. Nicht zu widersprechen gilt hier als zustimmendes Verhalten.

bienemaja79  02.09.2009, 11:24
@hannesvivi

Ist mir schon klar das du Privat verkauft hast.. Aber du die meisten bieten ja nen unversicherten Versand und einen versicherten Versand an.. Wenn er das selber ausgewählt hat ist er selber Schuld.. Wann hast du die Ware denn los geschickt??

Dani007  02.09.2009, 11:25
@hannesvivi

Dann must du ihm das Geld auch nicht zurrück geben. Wirst aber wohl eine negative Bewertung erhalten.

hannesvivi 
Fragesteller
 02.09.2009, 11:27
@Dani007

Na ist schon ne Woche her? Und er sagt jetzt,wenn er das Geld nicht erhält,will er zur polizei!

stroemy  02.09.2009, 11:30
@hannesvivi

Da wird er aber keine Chancen haben.

Er hat gewusst das du per Warensendung schickst, dies war teil des Vertrages. Somit trägt ER alleine die Verantwortung das die Ware ankommt.Deine pflicht ist mit abgabe an die Post zu ende.

Habe so einen fall selber vor kurzem gehabt. Satt Warensendung war es aber Brief, dies ist aber unwesentlich

hannesvivi 
Fragesteller
 02.09.2009, 11:35
@stroemy

OK Danke!

Bin kein RA, aber nach meinem Rechtsempfinden trägt der Käufer das Risiko des Versandes, sofern das ein privater Verkauf war. Hat er denn auch die Möglichkeit eines versicherten Versandes gehabt? Warensendungen brauchen manchmal auch 14 Tage...

hannesvivi 
Fragesteller
 02.09.2009, 11:25

Na in der Beschreibung stand halt nur warensendung,aber wenn er gewollt hätte,hätte ich es auch als versichert verschickt!

coroner  02.09.2009, 12:11
@hannesvivi

Prinzipill gehts darum, das er es vorher wusste und damit einverstanden war. Du verschickst ja auf expliziten Wunsch und Risiko des Käufers!