Wie definiert man eine nicht ordnungsgemäße Verpackung?

5 Antworten

Das ist nun Dein Problem.

Wie kommst Du denn auf die Idee eine Bierdose als Warensendung  zu verschicken? Selbst eine Luftpolstertasche wäre dazu denkbar ungeeignet.

Für den Versand gibt es auf der Seite der Post / DHL Hinweise, wie Dinge zu verpacken sind:

http://www.dhl.de/de/paket/pakete-versenden/deutschlandweit-versenden/verpacken.html

Man muss ja nicht die doch recht teuren Verpackungsmaterialien dort kaufen, aber die Hinweise für einen schadensfreien Versand sind doch ausreichend.

Die von DHL veröffentlichten Abmessungen von Warensendung beinhalten nicht den reinen Artikel sondern den verpackten Artikel:

https://www.deutschepost.de/de/w/warensendung.html

Und wie Du bei einer Höhe von bis zu 15 cm eine Blechdose sicher verpacken willst erschliesst sich mir nicht.


Deine Meinung zählt leider nicht. Wenn die Ware verbeult beim Käufer ankam, war sie eben nicht ordnungsgemäß verpackt. Es muss doch nicht immer Warensendung sein. Eine feste Schachtel häte genügt. Etwas mehr Versandkosten, und alle wären glücklich gewesen. Man muss nicht immer den billigsten Versand anbieten. Für die Sicherheit bezahlt ein Käufer gern etwas mehr.

Und zu Deiner Frage, ich empfehle dingend, ihm entgegen zu kommen. Er hätte auch das Recht, alles auf Deine Kosten zurückzusenden und die gesamte Erstattung aller Kosten zu verlangen.

Da hat der Käufer recht: Luftpolsterfolie schützt keineswegs vor Dellen. Da muss nur im Versandzentrum ein Karten halb draufstehen und schon ist die Dose zerbeult :-O

So etwas gehört in einen stabilen, ausreichend großen und rundum formschlüssig gut ausgepolsterten Karton, da schreiben auch die Verpackungsrichtlinien jedes Paketdienstes vor. Mit anderen Worten: So wäre das ordnungsgemäß gewesen :-)

G imager761




da hast du von vorne rein einen fehler gemacht. du hättest dir ja denken können das eine dose sehr leicht eingedrückt werden kann - also vor dem einstellen wirklich gut überlegen wie man was ordentlich einpacken muss um es auch heil beim empfänger ankommen zu lassen. lieber etwas mehr porto dafür verlangen dann hat man nachher kein theater wenn die ware kaputt ankommt. pprto zahlt eh der käufer

Als erstes muss er beweisen, das die Ware beschädigt ist, wenn er das kann, bist du verantwortlich. Du hättest eine Versandart wählen müssen, bei der die Wahre nicht so einfach beschädigt werden kann. Ich meine, Wahre kann immer irgendwie beschädigt werden, aber eine Blechdose als offen Versand abzuschicken ist schon etwas leichtsinnig.