Wie definiert man eine nicht ordnungsgemäße Verpackung?
Ich habe eine Blechdose bei Ebay versteigert und als Versandart Warensendung angegeben. Damit ich es als Warensendung verschicken kann, muss diese aus Prüfzwecken offen eingeliefert werden da es eine Einzelsendung war. Da ich keinen passenden Luftpolsterumschlag hatte, habe ich die Dose doppelt in Luftpolsterfolie eingewickelt und mehrfach Verpackungspapier drumgewickelt.
Die Dose ist verbeult beim Käufer eingetroffen und dieser erwartet jetzt ein Entgegenkommen von mir, da die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war und ich somit haften müsse. Ich frage mich aber, wie man ordnungsgemäße Verpackung deklariert. Meiner Meinung nach war die Ware ordnungsgemäß verpackt, aber lt Käufer wäre dies der Fall gewesen wenn ich die Dose in einem Karton verschickt hätte. Das wäre jedoch nicht mit Versandart Warensendung möglich.
Ich weiß das ich haften muss wenn die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war, aber wie defniniert man das und wer hat die Beweispflicht?
5 Antworten
Das ist nun Dein Problem.
Wie kommst Du denn auf die Idee eine Bierdose als Warensendung zu verschicken? Selbst eine Luftpolstertasche wäre dazu denkbar ungeeignet.
Für den Versand gibt es auf der Seite der Post / DHL Hinweise, wie Dinge zu verpacken sind:
http://www.dhl.de/de/paket/pakete-versenden/deutschlandweit-versenden/verpacken.html
Man muss ja nicht die doch recht teuren Verpackungsmaterialien dort kaufen, aber die Hinweise für einen schadensfreien Versand sind doch ausreichend.
Die von DHL veröffentlichten Abmessungen von Warensendung beinhalten nicht den reinen Artikel sondern den verpackten Artikel:
https://www.deutschepost.de/de/w/warensendung.html
Und wie Du bei einer Höhe von bis zu 15 cm eine Blechdose sicher verpacken willst erschliesst sich mir nicht.
Deine Meinung zählt leider nicht. Wenn die Ware verbeult beim Käufer ankam, war sie eben nicht ordnungsgemäß verpackt. Es muss doch nicht immer Warensendung sein. Eine feste Schachtel häte genügt. Etwas mehr Versandkosten, und alle wären glücklich gewesen. Man muss nicht immer den billigsten Versand anbieten. Für die Sicherheit bezahlt ein Käufer gern etwas mehr.
Und zu Deiner Frage, ich empfehle dingend, ihm entgegen zu kommen. Er hätte auch das Recht, alles auf Deine Kosten zurückzusenden und die gesamte Erstattung aller Kosten zu verlangen.
Da hat der Käufer recht: Luftpolsterfolie schützt keineswegs vor Dellen. Da muss nur im Versandzentrum ein Karten halb draufstehen und schon ist die Dose zerbeult :-O
So etwas gehört in einen stabilen, ausreichend großen und rundum formschlüssig gut ausgepolsterten Karton, da schreiben auch die Verpackungsrichtlinien jedes Paketdienstes vor. Mit anderen Worten: So wäre das ordnungsgemäß gewesen :-)
G imager761
da hast du von vorne rein einen fehler gemacht. du hättest dir ja denken können das eine dose sehr leicht eingedrückt werden kann - also vor dem einstellen wirklich gut überlegen wie man was ordentlich einpacken muss um es auch heil beim empfänger ankommen zu lassen. lieber etwas mehr porto dafür verlangen dann hat man nachher kein theater wenn die ware kaputt ankommt. pprto zahlt eh der käufer
Als erstes muss er beweisen, das die Ware beschädigt ist, wenn er das kann, bist du verantwortlich. Du hättest eine Versandart wählen müssen, bei der die Wahre nicht so einfach beschädigt werden kann. Ich meine, Wahre kann immer irgendwie beschädigt werden, aber eine Blechdose als offen Versand abzuschicken ist schon etwas leichtsinnig.