Ware zurückgeschickt, trotzdem Mahnung / Inkasso : Was tun?

5 Antworten

Bei der Post einen Nachforschungsauftrag stellen - irgendwo muss das Paket ja abgeblieben sein.

mepeisen  13.03.2015, 15:22

Richtig, normalerweise findet die Post das trotzdem. Absender und Empfänger und das Datum des Versands angeben und oft genug reicht das dann.

1. Die Rücksendung einer Ware erklärt nicht den Widerruf eines Vertrages. Seriöse Unternehmen werden es so handhaben, müssen sie aber nicht, seit der Änderung am Widerrufsrecht im Juni 2014. Es ist sicherheitshalber IMMER ein Dreizeiler per Einwurfeinschreiben zu versenden, in dem man ausdrücklich den Widerruf erklärt.

2. Die Einlieferung der Rücksendung musst du belegen. Kannst du es nicht, ist das persönliches Pech. Du kannst natürlich mal die Post anhauen und schauen ob die noch Daten haben und dir helfen könnten.

Dass du den Beleg für die Rücksendung nicht mehr hast ist blöd. Hast du eine Eingangsbestätigung von Asos bekommen?

Grundsätzlich gibt es für dich aber keine Pflicht, dich mit einem Inkassobüro herum zu ärgern. Ansprechpartner ist erst mal der Händler

Fristgerecht Widerspruch einlegen. Du kannst sicher noch das Datum der Rücksendung angeben.

Na dann ruf doch an oder log dich ein. Sicherlich ist da auch irgendwo ne Möglichkeit Rücksendung anzuklicken !