Inkasso Unternehmen am Hals wegen Klarna Missverständniss?
Am 1.9.17 habe ich bei Asos Ware bestellt, ein Teil habe ich behalten der andere schickte ich zürück. Ich habe alles mit den Rücksendeformular geregelt und bezahlte den Betrag von der behaltenen Ware. Jetzt nach Monaten, ohne jegliche Mahnungen von Klarna habe ich das KNP Inkasso am Hals mit Gebühren von mehreren hundert Euro! Als ich plante Klarna und KNP per email zu konfrontieren sah ich auf meinen Kontoauszügen, dass der von mir bereits eingezahlte Betrag vom 1.9.17, am 11.9.17 von Klarna höchst persönlich aus unerklärlichen Gründen an mir zurückgezahlt wurde. Entsetzt schickte ich diese mails mit meinen Kontoauszügen als Beweis. Klarna wiederum leitet mich immer wieder ans Inkassobüro. Ich kontaktierte KNP telefonisch ,die forderten den Zahlungsschein als Beweis für eine Richtige Einzahlung. Leider finde ich den nicht und Inkasso bleibt weiterhin stur.
Was würdet ihr jetzt an meiner Stehle tun? Was soll ich jetzt als nächstes machen? Soll ich schon einen Anwalt einschalten?
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1 Antwort
Cool bleiben ,alles gut !!
Es besteht Gläubiger Annahmeverzug. Es spielt für Dich keine Rolle wenn klarna den Forderungsein zug an ein inkassoburo abgetreten hat.Forderungsinhaber ist nach wie vor klarna.
Alter klarnatrick um an die Inkasso Gebühren zu kommen. Eine klage expl WG Inkasso Gebühren ist mangels Erfolgsaussichten selbst im verzugsfall extrem wenig wahrscheinlich. In den grossen Urteils Datenbanken kein einziges (!) Urteil zu finden.
Den Kontoauszug aufbewahren und nochmal an klarna über weisen ( Zusatz im Überweisungsträger : nur HF und Deine klarna kdnr bzw rechnungsnummer.
Wird wieder zurück über wiesen hast Du die ware für lau ( Grund : siehe oben)
Da habe ich nur noch einen Textvorschlag fürs Inkasso hinzu zu fügen: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe soeben erneut die Hauptforderung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht überwiesen. Ansonsten weise ich alles zurück. Wenn Sie mich weiterhin bedrohen, werde ich nicht zögern, Strafanzeige wegen Nötigung und Verdacht des gewerblichen Betruges erstatten. Denn offenkundig macht ihre Mandantin das öfter, dass sie einfach Geld zurück überweist und ohne Vorwarnungen dann Inkassobüros einschaltet. Ich denke ich war deutlich genug."