Wann sind meine Straftaten im Führungszeugnis nicht mehr sichtbar?

7 Antworten

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Ich habe keine guten Nachrichten für dich:

Dein Führungszeugnis wird leider nicht blütenrein sein.

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Das liegt daran, dass die Eintragung deiner Freiheitsstrafe aus 08/2002 im Bundeszentralregister noch nicht getilgt ist. Die Tilgungsfrist für diese Strafe beträgt gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b BZRG zehn Jahre, wäre also erst in 08/2012 zu tilgen gewesen.

Durch das Hinzukommen deiner weiteren Strafen wird der Fristablauf jedoch gehemmt, und zwar solange, bis alle Eintragungen tilgungsreif sind (§ 47 Abs. 3 Satz 1 BZRG).

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Die Tilgungsfrist für die Strafe aus 08/2005 beträgt nun aber sogar 15 Jahre, weil zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits eine Freiheitsstrafe im BZR eingetragen war (§ 46 Abs. 4 BZRG). Diese Eintragung wird daher erst in 08/2020 tilgungsreif.

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Die Tilgungsfrist für die Strafe aus 03/2007 beträgt wiederum zehn Jahre (§ 46 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a BZRG). Diese Eintragun wird daher in 03/2017 tilgungsreif.

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Da die Eintragungen aber erst dann getilgt werden, wenn sämtliche Eintragungen tilgungsreif sind, bleiben alle deine Strafen mindestens bis 08/2020 im BZR eingetragen.

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Da nun aber mehrere Eintragungen im BZR vorliegen, kommt § 38 BZRG zur Anwendung:

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§ 38 Mehrere Verurteilungen

(1) Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so sind sie alle in das Führungszeugnis aufzunehmen, solange eine von ihnen in das Zeugnis aufzunehmen ist.

Die in Absatz 2 dieser Vorschrift aufgeführten Ausnahmen treffen auf deine Taten nicht zu.

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In das Führungszeugnis aufzunehmen ist aber jedenfalls deine Strafe aus 08/2005, denn für diese beträgt die Frist, nach der sie nicht mehr in das Führungszeugnis aufzunehmen wäre, fünf Jahre (§ 34 Abs. 1 Nr. 3 BZRG) zzgl. der Dauer der Freiheitsstrafe (10 Monate). Diese Eintragung ist also bis 06/2011 in das Fürhunrungszeugnis aufzunehmen - und damit auch alle anderen Eintragungen.

Solange Deine Bewährungszeit noch läuft, bleibt das allemal sichtbar.

Bewährung lief Mitte 2009 aus, bin selber nicht stolz auf diese Vorgeschichte, wenn ich könnte würde ich es ungeschehen machen...

Raisyli  22.09.2012, 10:46

viele waren schon mal irgendwie in ne Schlägerei verwickelt, aber wer hat sich denn da früher aufgeregt, heute gehts doch nur noch ums Abstrafen und Kohle ziehen, amerikanische Verhältnisse eben!

In Deinem Führungszeugnis dürfe normalerweise nix mehr drin stehen, wenn Du keine Bewährung mehr hast. Das ergibt sich aus der Tatsache, daß die Einträge mit Ablauf der Strafe mit der längsten Frist zu löschen sind. Das ist wohl die Geldstrafe, die im März 2010 zu löschen war. Sofern Du also keine Bewährung mehr hast ( es ist immer frühestens zu löschen, wenn die Bewährung um ist ) solltest Du ein blütenweißes Führungszeugnis haben. Nachlesen kannst Du das auch hier: http://www.juraforum.de/gesetze/bzrg/34-laenge-der-frist

power06 
Fragesteller
 27.12.2010, 22:54

Meine Bewährung endete im Jahre 2009...

skyfly71  27.12.2010, 23:16
@power06

Dann dürfte jetzt auch nix mehr drin stehen.

danke für die vielen interessanten auskünfte... So wie es aussieht, kann ich den Job vergessen.... Das kuriose ist, der Vertrag wurde von mir schon unterschrieben, die anfrage für das FZ kam später... Wie reagiert man am besten auf diese Situation...?

Hätte nicht gedacht, das die sache aus 2005 mit 5 Jahren zuzüglich den 10 Monaten berechnet wird.

wenn ich das richtig verstanden hab und ich 07/2011 ein neues Führungszeugnis beantrage, würde nix mehr drin stehen?