Haftantritt wann?

2 Antworten

Wenn er zu Bewährungstrafe verurteilt wurde, braucht er die Strafe nicht antreten; es sei denn er wird während der Bewährungszeit wieder auffällig. Wenn es dann doch so weit gekommen ist, dann hat er sicherlich eine Ladung zum Strafantritt bekommen. Da ist dann auch ein Termin genannt, wenn keiner genannt ist dann wäre Strafantritt innerhalb von zwei Wochen, nicht zwei Monate. http://www.frag-einen-anwalt.de/Strafantritt-__f6890.html

juliannico 
Fragesteller
 13.12.2012, 17:26

er war schon auf bewährung bevor heute der termin wegen mir war. erhat 18monate bewährung wegen einer anderen körperverletzung bekommen im januar 2012 und heut war die verhandlung wegen gefährlicher körperverletzung an mir und ich hab das urteil nicht erfahren .

also wird man nach einem hafturteil nicht sofort eingesperrt?

Sollte die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden sein (möglich wäre das nämlich trotz allem immer noch), dauert es ca, 1,5 - 4 Monate, bis er eine Ladung zum Haftantritt erhält. Je nach Gerichtsbezirk und Arbeitsbelastung von Gericht und Staatsanwaltschaft. Aber selbst dann kann er es noch aussitzen und einfach warten, bis irgendwann nach ein paar Wochen Haftbefehl erlassen und er dann geholt wird. Es hat nämlich keine zusätzlichen Konsequenzen, wenn man seine Strafe nicht selbständig antritt.

juliannico 
Fragesteller
 13.12.2012, 18:48

vielen Dank für die infos