Heute wurde ich zu 8 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die Strafe ist auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt?

3 Antworten

Wenn Du vorher noch nie gerichtlich bestraft wurdest, würde die Strafe sogar nach 3 Jahren nicht mehr drin stehen. Ansonsten tatsächlich nach 5 Jahren, gerechnet ab dem Tag des Urteils (nicht der Rechtskraft)

https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html

Die Strafe wird in deinem Fall quasi mit Ablauf der Bewährung aus dem Führungszeugnis getilgt. Im erweiterten kann sie je nach dem noch drin stehen. Eintragungsfrist ist 3 Jahre.

Ja sicher...

Die "Löschzeit" von 3 Jahren beginnt mit Ende der Bewährungszeit. NICHT mit dem Urteil

augsburgchris  29.02.2016, 18:04

Woher hast du denn diesen Quatsch? Laut § 34 BZRG geht die Frist natürlich mit dem Urteil los. Hierbei ist nicht mal die Rechtskraft entscheidend. Mindestens besteht der Eintrag allerdings solange die Bewährung noch nicht aufgehoben wurde. 

BalTab  29.02.2016, 18:07
@augsburgchris

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Du hast recht