Wann gilt eine Wohnung tatsächlich als "bezogen"?

4 Antworten

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Sobald du eingezogen bist ist die Wohnung bezogen. Ab dann läuft die Frist zur Anmeldung.

Will heißen, auch wenn MV ab 1. wirksam wird, du aber erst am 15. einziehst, beginnt die Frist am 15.

Mit Herausgabe der Mietsache durch den Vermieter an dich beginnt deine Nutzung der Mietsache. Mit diesem Zeitpunkt bist du mietzahlungspflichtig. Dieser Zeitpunkt ist im Mietvertrag festgelegt. Übernimmst du die Mietsache nicht zum festgelegten Zeitpunkt, weil du verhindert bist oder keine Lust hast, wirst du dennoch zahlungspflichtig. Hat der Vermieter die Verzögerung der Herausgabe zu vertreten, bist du nicht zahlungspflichtig. Mit Übernahme der Mietsache beginnt die 14-tägige Zeitspanne, in der du dich in der Kommune anmelden musst. Der Vermieter hat dir eine Wohnungsgeber Bescheinigung zu geben.

Wenn dein Mietvertrag ab dem 1. Juli gilt, ist die Wohnung ab da, deine und gilt als bewohnt. Ob du da schon Möbel drin stehen hast, interessiert das Einwohnermeldeamt nicht.

albatros  24.06.2017, 15:30

Ab 1. Juli ist er Besitzer, aber noch nicht Bewohner, wenn er erst am 15. einzieht. Zuvor ist er noch für die alte Wohnung angemeldet. In der neuen ist er  ja (noch) nicht erreichbar bis zum 15.

TiMauzi 
Fragesteller
 25.06.2017, 23:08
@albatros

Was ist nun richtig? Gibt es hier einen Juristen, der das ganz genau weiß?

DerHans  26.06.2017, 14:05
@albatros

Wenn er ab 1.7. die Miete zahlt, und seinen Namen auf den Briefkasten schreibt, ist er dort auch zu erreichen.

dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob schon Möbel in der Wohnung stehen, oder noch die Wände tapeziert werden müssen.

Damit Du auf jeden Fall auf Nummer Sicher bist, solltest Du Dich im neuen Monat so bald wie möglich anmelden.