Brauche ich mit 17 die Unterschrift der Eltern, bei der Anmeldung in einer anderen Stadt?

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Das kannst du im § 17 BMG erfahren. Unter 16 Jahren obliegt die Anmeldepflicht demjenigen, wo das "Kind" einzieht. Ab 16 darf/muss man sich selber ummelden / anmelden.

Zur Anmeldung benötigst du einen gültigen Personalausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter / Freund/ Freundin ausgefüllt).

Nein, der Mietvertrag ist unwirksam ohne der Einwilligung der Eltern, wenn der Mieter unter 18 ist.